Ein Paar aus Hessen wurde zu Bewährungsstrafen verurteilt, weil es mit einem Kalender für Hass geworben hatte.
Ein Kalender mit Inhalten, die Hass gegen bestimmte Gruppen anfeuern, war in den Händen eines 77-jährigen Verdächtigen. Er arbeitete mit einem 74-jährigen Mitangeklagten zusammen, um das Material zu veröffentlichen. Das Paar produzierte tausend Exemplare, von denen hundert möglicherweise verkauft oder verteilt wurden.
Im September 2022 verurteilte das Fritzlar Landgericht beide Personen mit Geldstrafen. Allerdings legten sowohl die Angeklagten als auch der Staatsanwalt Berufung ein. Die Berufung der Angeklagten wurde abgewiesen, die des Staatsanwalts wurde zugelassen. Das Landgericht entlastete den ursprünglichen dritten Angeklagten von Anklagen im Jahr 2022.
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