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Ehemaliger Chef eines Pflegeheims zu acht Jahren Haft verurteilt: „Schweres Verbrechen“

Der Richter ließ an seinem Urteil keinen Zweifel: „Hochkriminell“, „Mangel an Empathie“ und „Narzissmus“ waren nur einige der Eigenschaften, die er dem Angeklagten zuschrieb.

Angeklagter (l) im Betrugsprozess wird in die Kammer des Landgerichts Rostock gebracht. Foto.aussiedlerbote.de
Angeklagter (l) im Betrugsprozess wird in die Kammer des Landgerichts Rostock gebracht. Foto.aussiedlerbote.de

Rostock - Ehemaliger Chef eines Pflegeheims zu acht Jahren Haft verurteilt: „Schweres Verbrechen“

Rostock Das Landgericht hat einen ehemaligen Pflegeheimbetreiber zu acht Jahren Haft verurteilt, weil er Krankenkassen zu Lasten der Krankenkassen in Millionenhöhe betrogen hat. Das Krongericht verurteilte den 37-Jährigen am Montag zu vier Jahren Gefängnis, die er seit Mai dieses Jahres verbüßt. Dem Urteil zufolge wurde die Strafe aufgrund der langen Verfahrensdauer mit fünf Monaten berechnet. Richter Peter Goebels sagte, der Angeklagte habe sich in 76 Fällen gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gemacht.

Die Gebühren betreffen mehr als 1.000 Rechnungen über einen Zeitraum von etwa zweieinhalb Jahren, vom Frühjahr 2013 bis zum Herbst 2015. Der Beklagte betrieb eine Pflegeeinrichtung in der Krakauer Marina (Bezirk Rostock). Um Leistungen von Krankenkassen, darunter auch der AOK Nord, abrechnen zu können, fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Stelle des Pflegedienstleiters. Dennoch hat die Beklagte die Rechnung in diesem Wissen eingereicht. Der Richter ordnete die Einziehung von rund 1,3 Millionen Euro an.

Die Beklagte kaufte über ihr Pflegedienstkonto Schmuck und Kleidung und das Hotel zahlte sich Lohn, Benzin, eine Prämie von 15.000 € und eine Prämie von 100.000 € aus. Auch ihr damaliger Partner profitierte davon, dass an ihn Mietzahlungen in Höhe von bis zu 12.000 Euro gezahlt wurden. Die ihr und ihrem Partner zugeteilten Gelder machten von Mai 2013 bis Ende 2015 mehr als ein Viertel der Gesamtausgaben für Pflegeleistungen aus.

Der Richter übte scharfe Kritik an den Verteidigern und daran, dass sich die von den Angeklagten nachträglich vorgelegten Quittungen als Fälschungen herausstellten. „Wir lassen uns von Ihnen nicht täuschen. Ihnen bleibt nichts anderes übrig, als zu lügen“, sagte Goebbels. Er beschuldigte den Angeklagten einer Straftat. „Wenn Sie Zweifel haben, überprüfen Sie die Leiche. Es ist ihnen egal.“

Er verwies auch auf ein Urteil aus dem Jahr 2022, in dem Patienten in der Pflegeeinrichtung eines Angeklagten stark vernachlässigt wurden. Der Angeklagte habe „keine Reue, keine Einsicht, null, nichts“ gehabt. Das Urteil des Gerichts blieb hinter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Gesamthaftstrafe von zehn Jahren zurück. Die Verteidiger forderten Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Landgericht Rostock verurteilte die Frau im Juni 2022 wegen Freiheitsberaubung, Misshandlung von ihr unterstellten Personen und Betrug zu einer vierjährigen Haftstrafe. Das Urteil tritt mit Beginn dieses Jahres in Kraft. In der Einrichtung, die 2016 aus Profitgründen geschlossen wurde, seien Senioren unter menschenunwürdigen Bedingungen untergebracht, so das Landgericht.

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Quelle: www.stern.de

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