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Eden Cobain, 62, im Missbrauchsfall angeklagt

Ein Mädchen wird auf dem Weg zur Schule entführt und sexuell missbraucht. Gegen den Tatverdächtigen wurde Anklage erhoben. Der Fall erregte bundesweites Aufsehen.

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Angelica Molliger (von links nach rechts), Oberstaatsanwalt, Andreas Satter, stellvertretender Polizeipräsident Rhein-Pfalz und Hubert Stroeber, Oberstaatsanwalt. Foto.aussiedlerbote.de

Staatsanwaltschaft Landau - Eden Cobain, 62, im Missbrauchsfall angeklagt

Die Staatsanwaltschaft hat rund drei Monate nach der Entführung und dem sexuellen Missbrauch eines Kindes im pfälzischen Edenkoben Anklage gegen einen 62-jährigen Mann erhoben. Der Verdächtige soll das zehnjährige Mädchen im September auf dem Weg zur Schule in sein Auto gedrängt und sie anschließend in einem leerstehenden Gebäude misshandelt haben, teilte die Staatsanwaltschaft Landau am Montag mit. Der mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestrafte Mann wurde nach einer Verfolgung festgenommen und die Kinder freigelassen. Der Fall sorgte für großes Aufsehen.

Der 62-Jährige wurde festgenommen. „Im Rahmen seiner verantwortungsvollen Vernehmung hat er bisher lediglich zugegeben, dass er das Mädchen am 11. September 2023 in Besitz genommen hat“, sagte der Staatsanwalt.

Das Bezirksgericht Landau muss entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird, bevor ein Verhandlungstermin festgelegt werden kann. Die Staatsanwaltschaft beantragt außerdem die vorbeugende Inhaftierung ehemaliger Verurteilter nach ihrer Inhaftierung.

Die Tat löste eine Diskussion über die verpflichtende Verwendung elektronischer Fußkettchen aus. Der Mann wurde Mitte Juli aus dem Gefängnis entlassen und wurde anschließend von der Polizei streng überwacht. Unter anderem ist ihm der Kontakt zu Kindern und Jugendlichen sowie der Aufenthalt in der Nähe von Spielplätzen, Schwimmbädern, Schulen und Kindergärten verboten. Außerdem durfte er kein Mobiltelefon oder Laptop mit Internetzugang besitzen, um keine Fotos oder Videos aufzunehmen.

Den Ermittlern zufolge hat der Mann gegen diese Weisung verstoßen. Er kam auch den Anweisungen zur medizinischen Behandlung nicht nach. Den Informationen zufolge hatte sich der Angeklagte zuvor geweigert, ein elektronisches Fußkettchen zu tragen. Die Behörden verwiesen auf gesetzliche Bestimmungen, die das Tragen der Fußkettchen unter Zwang verbieten.

Tage vor dem Mord beantragte die Staatsanwaltschaft Frankenthal einen Haftbefehl gegen den Mann wegen Verstoßes gegen diese Auflagen. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Melting (FDP) teilte mit, dass die Unterlagen mit dem Haftbefehl wegen der Erkrankung eines Mitarbeiters nur an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet worden seien und erst nach Begehung der Straftat eingetroffen seien.

Landesinnenminister Michael Ebling (SPD) erklärte nach dem Fall, Rheinland-Pfalz wolle mit einer Novelle des Polizei- und Ordnungsgesetzes die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Tragen elektronischer Fußkettchen auch bei Sexualstraftaten verschärfen. Die Person trage eine elektronische Fußkettchen.

Mitteilungen der Staatsanwaltschaft

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Quelle: www.stern.de

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