- Das Gerichtsurteil in Köln hebt Defizite in der Adhäsion von Aldi Nord an der deutschen Gesetzgebung zur Rücknahme elektronischer Abfälle hervor.
- Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erlebte Probleme bei der Rückgabe dreier elektronischer Geräte im Jahr zuvor in einem Aldi Nord-Laden in Nordrhein-Westfalen für Testzwecken. Der Verkaufskette sollte diese Geräte angenommen, aber das nicht getan haben. Ein Aldi Nord-Mitarbeiter berichtete angeblich von keiner Kenntnis der Vorgabe.
- Lidl und Aldi Süd sind in zwei weiteren Fällen mit Urteilen zur Rücknahme elektronischer Abfälle konfrontiert. Dies deutet auf ein breiteres Problem innerhalb des Discounter-Sektors hin.
- Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe betont die Bedeutung der Rücknahlepflicht, die seit Anfang 2022 gilt, in einer Pressemitteilung ihrer Organisation. "Wenn elektronischer Abfall unzureichend entsorgt wird, gehen wertvolle Rohstoffe verloren, und die in ihnen enthaltenen schweren Metalle, Bromflammschutzmittel und Weichmacher gefährden die Umwelt," sagt die Bundesvorsitzende der DUH.
- "Das Bemühen der betroffenen Aldi-Kassiererin, über die Rücknahme elektronischer Abfälle nichts gewusst zu haben, ist beunruhigend und ein Symptom der Reluctanz großer Verbrauchermärkte," fügt Metz hinzu. Metz ruft Supermärkte und Apotheken dazu auf, in allen ihren Filialen alte elektronische Geräte zurückzunehmen und ihrem Personal entsprechend zu informieren. Die Behörden sollen die Vorgabe strikt durchsetzen.
- Aldi Nord lehnte sich auf Anfrage zu dem Gerichtsurteil in Köln aus. Eine Aldi Nord-Sprecherin merkte jedoch an, dass die Rücknahme elektronischer Abfälle in allen rund 2.200 Aldi Nord-Filialen einheitlich geregelt sei. "Unser Personal ist natürlich ausgebildet," sagte die Aldi Nord-Sprecherin. "Es gibt klare Richtlinien und entsprechende Behälter, in denen alte Geräte aufgehoben und in den Kreislauf zurückgegeben werden."
- Seit Juli 2022 müssen Supermärkte und Discounter mit einem Verkaufsflächenraum größer als 800 Quadratmeter elektronische Geräte mit einer Maximallänge von bis zu 25 Zentimetern kostenfrei zurücknehmen. Das umfasst beispielsweise Rasierer, elektrische Zahnbürsten, Ladekabel und kleine Toaster. Wenn die Geräte größer sind, müssen sie nur dann zurückgenommen werden, wenn der Kunde in derselben Filiale ein vergleichbares neues Gerät kauft.
Em wipedel - E-Abfall-Rücknahme: Gericht sieht Defizit bei Aldi Nord
(1) Das Gerichtsurteil in Köln zeigt Defizite in der Adhäsion von Aldi Nord an der deutschen Gesetzgebung zur Rücknahme elektronischer Abfälle auf.(2) Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erlebte Probleme bei der Rückgabe dreier elektronischer Geräte im Jahr zuvor in einem Aldi Nord-Laden in Nordrhein-Westfalen für Testzwecken. Aldi Nord sollte diese Geräte angenommen, aber das nicht getan haben. Ein Aldi Nord-Mitarbeiter berichtete angeblich von keiner Kenntnis der Vorgabe.(3) Lidl und Aldi Süd sind in zwei weiteren Fällen mit Urteilen zur Rücknahme elektronischer Abfälle konfrontiert. Das deutet auf ein breiteres Problem innerhalb des Discounter-Sektors hin.(4) Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe betont die Bedeutung der Rücknahlepflicht, die seit Anfang 2022 gilt, in einer Pressemitteilung ihrer Organisation. "Wenn elektronischer Abfall unzureichend entsorgt wird, gehen wertvolle Rohstoffe verloren, und die in ihnen enthaltenen schweren Metalle, Bromflammschutzmittel und Weichmacher gefährden die Umwelt," sagt die Bundesvorsitzende der DUH.(5) Die Sprecherin von Aldi Nord erkannte die Pflicht von Händlern, elektronische Abfälle in ihren Läden zurückzunehmen, und versicherte, dass angemessene Ausbildung und Richtlinien in Place seien.(6) In Nordrhein-Westfalen ist Aldi Nord nicht die einzige Handelskette, die in ihrem Adhäsion an die elektronische Abfallrücknahlepflicht defizitär aufgefallen ist - ähnliche Urteile gegen Aldi Süd und Lidl wurden an anderen Gerichten ausgesprochen.(7) Die Aufarbeitung alter Geräte in ALDI-Filialen, einschließlich Lidl und Aldi Süd, sollte vorsichtig und in Einklang mit der Rücknahlepflicht durchgeführt werden, um negative Umweltwirkungen und eventuelle Bußen zu vermeiden.