Oberverwaltungsgericht - Dozent der Polizeiakademie rechtswidrig entlassen
Der Ausschluss eines Dozenten aus der Polizeiakademie NRW durch das Land war rechtswidrig. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Entscheidung in einem Eilverfahren getroffen und am Montag bekannt gegeben. Gegen die Entscheidung vom 15. Dezember kann keine Berufung eingelegt werden (Az.: 6 B 1034/23).
Nach dem Urteil wies das OVG die Berufung des Landes gegen das Urteil der Vorinstanz ab.Gelsenkirchen Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass der Dozent Recht hatte. Nach Angaben des OVG kam der Staat zu dem Schluss, dass der Twitter-Beitrag von Bahar Aslan (nun laut OVG-Mitteilung) „seine Entscheidung fälschlicherweise auf andere, nicht damit zusammenhängende Umstände“ gestützt habe, als er vom Lehrvertrag zurückgetreten sei.
Für Lehrtätigkeiten ist keine Nebentätigkeitserlaubnis erforderlich. Daher wäre ein Rücktritt auf dieser Grundlage unzumutbar. Auch Gefährdungen der Hochschule stellen keinen Rücktrittsgrund dar. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat dies argumentiert.
Aslan wurde für seine Kommentare auf der Plattform Twitter kritisiert, die mittlerweile als die Sicherheitsbehörde gilt, die uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die Realität vieler Menschen in diesem Land. "
Mitteilung OVG Münster
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Quelle: www.stern.de