Die Zahl der Empfänger von Asylbewerberleistungen steigt
Die Zahl der Asylbewerberleistungsempfänger wird im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 21 % steigen. Dies lässt sich unter anderem mit der großen Zahl ukrainischer Kriegsflüchtlinge erklären. Sie stellen jedoch nicht die größte Gruppe von Asylbewerbern dar.
Die Zahl der Ausländer, die in Deutschland Asylleistungen beziehen, ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bezogen Ende 2022 rund 482.300 Menschen Regelleistungen nach dem Asylbewerberhilfegesetz, ein Anstieg um 21 Prozent oder rund 84.000 Personen im Vergleich zum Vorjahr.
Einer der Gründe für den Anstieg ist der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine: Ende 2022 befanden sich rund 40.000 Ukrainer unter den Asylbewerbern, was einem Anteil von 8 % entspricht. Es wird davon ausgegangen, dass die Mehrheit der Anspruchsberechtigten aus Asien (52 %), 29 % aus Europa und 16 % aus Afrika stammt. Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien (13 %), Afghanistan (12 %) und Irak (11 %). Die Mehrheit (63 %) waren männlich und 37 % weiblich. Fast ein Drittel waren minderjährig, 67 % waren zwischen 18 und 64 Jahre alt und 2 % waren älter.
Standardleistungen, Sonderleistungen und besondere Umstände Ukraine
Zu den Regelleistungen des Asylbewerberhilfegesetzes gehören zum einen Grundleistungen, die den notwendigen Bedürfnissen des Einzelnen gerecht werden, zum anderen sogenannte Leistungen in besonderen Lebenslagen. Nach Angaben des Bundesamtes werden diese Zuschüsse an Personen vergeben, die seit 18 Monaten ohne größere Unterbrechungen in Deutschland leben und ohne „Missbrauch“, der sich auf die Aufenthaltsdauer auswirkt (z. B. Vernichtung von Ausweisdokumenten oder Angabe einer falschen Identität).
Neben den Regelleistungen können Asylbewerberinnen und Asylbewerber auch Sonderleistungen erhalten, etwa wenn sie krank oder schwanger sind. Ab Ende 2022 sollen 289.900 Menschen Anspruch auf die Leistung haben, teilte das Bundesamt mit. Davon erhalten 57.600 ausschließlich Sonderleistungen.
Nach den Anschlägen auf die Ukraine am 24. Februar 2022 erhielten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zunächst Unterstützung nach dem Asylbewerberfürsorgegesetz. Ab Juni 2022 sind Ukrainer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder einem befristeten Aufenthalt in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (früher Hartz IV, jetzt Bürgerliche Fürsorge) versichert. Es wird davon ausgegangen, dass neu angekommene Ukrainer weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberfürsorgegesetz erhalten, bis sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bis Ende 2022 erhielten 40.000 Ukrainer Regelleistungen nach dem Asylbewerberfürsorgegesetz.
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Quelle: www.ntv.de