Getränke - Die Vorschriften für den Zuckergehalt von Softdrinks werden aufgehoben.
Lemonades können nun weniger als sieben Prozent Zuckergehalt haben und trotzdem als solche bezeichnet werden. Die Deutsche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständekommission (DLMBK) hat die bisherige Regelung geändert, wonach Limonaden mindestens sieben Prozent Zucker enthalten müssen. Diese Entscheidung beendet eine umstrittene Kontroverse, die über fünf Jahre andauerte. Hersteller können jetzt "Zutaten, um einen süßen Geschmack zu erzeugen (z.B., Zuckertypen, Süßstoffe)" ohne eine bestimmte Zuckerschranke einhalten.
Der Auslöser für die jahrelange Auseinandersetzung war das Hamburger Getränkeunternehmen Lemonaid, dessen Zuckergehalt in ihrer Bio-Limonade mit sechs Prozent als unzureichend angesehen wurde. Das Hamburger Gesundheitsamt hatte die Firma 2019 dazu aufgefordert, entweder die Etikettierung zu ändern oder mehr Zucker hinzuzufügen. Allerdings widersetzte sich Lemonaid dieser Forderung. Das Hamburger Gesundheitsamt unterstützte die Firma damals und sagte, "Nahrungsmittel mit geringem Zuckergehalt sollten nicht bestraft werden, sondern als Norm akzeptiert werden." Trotz des Streits setzte Lemonaid ihren Verkauf fort.
Paul Bethke, Geschäftsführer von Lemonaid, äußerte sich glücklich über die geänderten Richtlinien in einem Interview mit "Stern" (Dienstag), während er zugleich kommentierte: "Es ist etwas merkwürdig, dass es fünf Jahre gedauert hat."
Die Lebensmittelkodex ist nicht rechtsverbindlich, aber er beeinflusst die Lebensmittelindustrie. Die Kommission, bestehend aus Verbraucherschutz, Wissenschaftler, Lebensmittelkontrollbehörden und wirtschaftlichen Vertretern, erstellt Richtlinien, um Mindest- und Höchstmengen festzulegen, um Verbrauchern zu schützen und Lebensmittelherstellern vor täuschenden Praktiken zu verhindern. Die DLMBK hat mehr als 2000 Lebensmittelzusammensetzungen geschaffen, reichend von Fruchtjuices bis hin zu Gewürzen und Backwaren. Diese Richtlinien fördern "Klarheit und Wahrheit in der Ernährung", wie auf der Website der Kommission angegeben.
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Quelle: www.stern.de