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Die Verwaltung beabsichtigt, neue steuerliche Anreize für batteriebetriebene Fahrzeuge einzuführen.

Nach dem Wegfall der Staatszuschüsse sind die Verkâufe von Elektrofahrzeugen deutlich zurückgegangen. Die Lage der deutschen Automobilhersteller ist besonders auffà Pinglich. Die kommenden strategischen Schritte der Regierung.

Die Administration möchte die Anziehungskraft von Elektrofahrzeugen als...
Die Administration möchte die Anziehungskraft von Elektrofahrzeugen als Corporate-Transportation-Optionen steigern.

- Die Verwaltung beabsichtigt, neue steuerliche Anreize für batteriebetriebene Fahrzeuge einzuführen.

Um den stagnierenden Verkauf von Elektrofahrzeugen (EVs) in Deutschland neuen Schwung zu verleihen, plant die Regierung die Steuervorteile zu erhöhen. Insbesondere soll die Förderung von EVs als Firmenwagen gestärkt werden. Das Kabinett hat diese Maßnahmen bereits unterstützt.

Laut einem Entwurf eines Gesetzes, den die Deutsche Presse-Agentur erhalten hat, möchte die Bundesregierung die Elektromobilität in Deutschland deutlich vorantreiben. "Für die erfolgreiche Umsetzung dieses Ziels sind umfangreiche steuerliche Maßnahmen erforderlich."

Die Nachfrage nach EVs war nach dem Wegfall der staatlichen Förderung stark gesunken. Die Regierung hatte überraschend im Dezember den sogenannten Umweltbonus aufgrund finanzieller Engpässe gestrichen.

Wachstumsinitiative-Maßnahme

Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen im Juli einigten sich die " Ampel "-Koalition auf eine " Wachstumsinitiative ". Eine der Maßnahmen war die steuerliche Förderung von EVs als Firmenwagen.

Dazu soll eine Sonderabschreibung für neu zugelassene rein elektrisch betriebene und vergleichbare emissionsfreie Fahrzeuge für Unternehmen eingeführt werden, die ab dem 1. Juli 2024 gilt. Darüber hinaus soll die Obergrenze für die Bruttolistenpreis von 70.000 Euro in der Firmenwagensteuer für Elektrofahrzeuge auf 95.000 Euro angehoben werden.

Regierung will E-Mobilität stärken

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits eine Belebung der Nachfrage nach E-Mobilität angekündigt. Er erwartet einen "Nachfragedurchbruch".

Der Entwurf des Gesetzes sieht vor, dass die neuen Maßnahmen "klare steuerliche Anreize" insbesondere für die Marktausweitung der Elektromobilität im Unternehmensbereich schaffen werden. Die Regelung gilt nur für neu gekaufte rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und soll zwischen Juli 2024 und Dezember 2028 zeitlich befristet eingeführt werden. "Die zeitliche Begrenzung schafft Anreize für schnelle Investitionsentscheidungen."

Staatsausgaben

Laut dem Entwurf des Gesetzes sollen die Steuerausfälle im Jahr 2024 gering sein. Für das Jahr 2025 werden die Steuerausfälle auf 480 Millionen Euro geschätzt und sollen bis 2028 auf 540 Millionen Euro steigen.

Kritik an den Plänen

Die CEO von BSW, Sahra Wagenknecht, sagte: "Wir lehnen Habecks steuerliche Geschenke ab, die insbesondere für die teuersten EVs sehr lukrativ sind. Wir brauchen keine neuen Subventionen für EVs, sondern technische Offenheit." Sie protestierte erneut gegen das geplante Verbot von Neuwagen mit Verbrennungsmotor in der Europäischen Union ab 2035.

Der Verkehrsexperte der Umweltorganisation BUND, Jens Hilgenberg, schlug vor, dass eine erhöhte Abschreibung für batterieelektrische Firmenwagen in den ersten Jahren tatsächlich helfen könnte, EVs auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu etablieren. "Allerdings sind klare Vorgaben bezüglich Preis, Größe, Energie- und Ressourcenverbrauch erforderlich."

Die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie, Hildegard Müller, lobte die Pläne der Regierung als wichtiges und richtiges Signal. Dies werde auch den Gebrauchtwagenmarkt für vollelektrische Pkw stärken, da Firmenwagen nach Ablauf der Leasingdauer, die in der Regel drei Jahre dauert, typischerweise zu günstigen Preisen verfügbar sind.

Die "Ampel"-Koalition einigte sich im Rahmen der Haushaltsverhandlungen im Juli auf eine "Wachstumsinitiative", die die steuerliche Förderung von EVs als Firmenwagen umfasste. Im Einklang mit diesen Plänen möchte die Regierung klare steuerliche Anreize schaffen, insbesondere durch die Einführung einer Sonderabschreibung und die Erhöhung der Obergrenze für die Firmenwagensteuer für Elektrofahrzeuge.

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