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Die Schweizer Behörden genehmigen eine weniger strenge Gesetzgebung zum Klimawandel.

Beide Ministerien zeigen sich zufrieden.

Die Zustimmung des Bundesrates zum neuen Klimaschutzgesetz ist vor allem für Bauminister Geywitz...
Die Zustimmung des Bundesrates zum neuen Klimaschutzgesetz ist vor allem für Bauminister Geywitz und Verkehrsminister Wissing eine Erleichterung.

Die Schweizer Behörden genehmigen eine weniger strenge Gesetzgebung zum Klimawandel.

Der Bundesrat hat dem von der Bundesregierung vorgelegten Klimaschutzgesetz zugestimmt. Dieser formale Schritt ist für die Ampelkoalition von Bedeutung, denn damit müssen die einzelnen Ministerien nicht mehr unabhängig voneinander bestimmte CO2-Reduktionsziele erfüllen. Stattdessen können sie gemeinsam an der Erreichung der Ziele arbeiten.

Nach der Zustimmung des Bundestages stimmte auch der Bundesrat der umstrittenen Änderung des Klimaschutzgesetzes zu. Der Bundesrat hätte das Gesetz zumindest verzögern können, aber die Mehrheit der Bundesländer hat sich für die Verabschiedung ausgesprochen. Die Reform entlastet den Verkehrs- und den Gebäudesektor, die beide Schwierigkeiten hatten, die bisherigen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Mit dem neuen Gesetz werden die verbindlichen, jährlichen Obergrenzen für die Treibhausgasemissionen der einzelnen Sektoren aufgehoben. Eine Verbesserung des Klimaschutzes wird nur dann notwendig, wenn das Gesamtziel Deutschlands gefährdet ist. Diese erste Überprüfung ist für das Jahr 2026 vorgesehen, was bedeutet, dass die derzeitige Regierung keine neuen Klimaschutzgesetze einführen muss.

Deutschland hat sein Klimaziel für 2023 unter anderem aufgrund der schwachen Konjunktur erreicht. Es ist jedoch nicht garantiert, dass dieser Trend in den kommenden Jahren anhält. Nach der bisherigen Gesetzgebung hätten der Verkehrs- und der Gebäudesektor Sofortprogramme auflegen müssen, um auf Kurs zu bleiben. Stattdessen blieben sie auf der Strecke, was zu Kritik und Klagen gegen zuständige Minister wie Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) führte, der sich für die Gesetzesänderung eingesetzt hatte. Diese Reform war bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Trotz dieser Änderungen klagt die Deutsche Umwelthilfe gegen das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, mit dem die Umsetzung der Ziele des Klimaschutzgesetzes geregelt werden soll. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hält dieses Programm angesichts der trotz der Gesetzesänderung unveränderten deutschen Klimaziele für unzureichend. Die Bundesregierung wird voraussichtlich gegen das Urteil Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

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Quelle: www.ntv.de

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