Die Regierung plant, Mittel für die medizinische Grundversorgung bereitzustellen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist entschlossen, die Gesundheitsversorgung nicht nur in den Krankenhäusern, sondern auch bei den niedergelassenen Ärzten zu verbessern. Dies hat zur Verabschiedung einer Reform geführt, mit der die hausärztliche Versorgung gestärkt werden soll. Das Versorgungsstärkungsgesetz hat die Unterstützung des Kabinetts gefunden, das die Notwendigkeit einer umfassenden Überprüfung des Gesundheitswesens betont hat.
Lauterbach erklärte, dass das Gesundheitssystem eine umfassende Erneuerung benötige, um seine Leistungsfähigkeit zu erhalten, und dass daher neben der Krankenhausreform auch die Reform der ambulanten Versorgung als notwendig erachtet werde. Im Mittelpunkt dieser Initiative steht die Verbesserung der hausärztlichen Versorgung durch mehr finanziellen Spielraum. Die Abschaffung der Honorarobergrenzen im Rahmen des so genannten De-Budgetings ist Teil dieser Reform und macht die hausärztliche Tätigkeit attraktiver.
Lauterbach fügte hinzu, dass die Patienten nicht verpflichtet werden sollten, ihren Hausarzt alle drei Monate allein zu Abrechnungszwecken aufzusuchen, was eine bessere Zuweisung von Ressourcen für akute Fälle ermöglichen würde. Außerdem hofft er, dass die Abschaffung der Honorarbudgets die Hausärzte dazu bewegen wird, mehr Patienten aufzunehmen.
Das Gesundheitsstärkungsgesetz wird auch die Bildung von kommunalen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erleichtern und den Zugang zur Kinder- und Jugendpsychotherapie verbessern. Die Regierung will das Antragsverfahren für Psychotherapie vereinfachen und flexibler gestalten. Außerdem sollen Pflegekräfte und Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem zentralen Gremium des Gesundheitswesens, mehr Macht erhalten.
Ursprünglich sah der Gesetzentwurf die Einführung von Gesundheitskiosken als niedrigschwellige Anlaufstellen für ländliche Gebiete mit eingeschränkter medizinischer Versorgung und strukturschwache Stadtteile vor. Außerdem war ein Förderprogramm für zusätzliche Medizinstudienplätze angedacht. Diese Vorschläge wurden jedoch von den Krankenkassen wegen der möglichen finanziellen Belastung in dreistelliger Millionenhöhe heftig kritisiert.
Lauterbach hat daraufhin beide Vorschläge aus dem Gesetzentwurf gestrichen, um das Genehmigungsverfahren nicht unnötig zu verzögern. Er beabsichtigt jedoch, diese Pläne in den parlamentarischen Beratungen wieder aufzunehmen.
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Quelle: www.ntv.de