Die rechtsextreme Partei AfD in Thüringen verbietet allen Medienmitarbeitern, an ihrer Wahlfeier teilzunehmen.
Ursprünglich wollte die AfD in Thüringen bestimmte Journalisten von ihrer Wahlparty ausschließen. Doch ein Gerichtsurteil gegen diese Ausschließung führte dazu, dass die Partei ihre Taktik änderte und beschloss, alle Medienvertreter von der Veranstaltung für die anstehende Landtagswahl am Sonntag auszuschließen. Dies bestätigte der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Torben Braga am Freitagabend nach dem Urteil des Landgerichts Erfurt, wie MDR berichtete. Stattdessen können Journalisten AfD-Parteivertreter und Fraktionsmitglieder am Sonntagabend im Thüringer Landtag interviewen, wie der Sender weiter berichtete.
Ursprünglich hatte das Landgericht Erfurt der AfD auferlegt, mehreren Journalisten, die initially von der Wahlparty ausgeschlossen worden waren, Zutritt zu gewähren. Das Gericht setzte sich für die Pressefreiheit ein und entschied gegen die AfD, die Journalisten von "Der Spiegel", Springer's "Bild" und "Welt" sowie der tageszeitung "taz" von der Party ausschließen wollte. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, da die AfD die Möglichkeit hatte, Berufung beim Oberlandesgericht einzulegen.
Traditionelle Wahlparty-Veranstaltungen am Wahltag sind wichtige Treffpunkte für Journalisten, um die allgemeine Stimmung bezüglich der Wahlergebnisse einzufangen, Interviews zu führen und oft auch prominente Parteivertreter zu treffen. Thüringer wählen am Sonntag ein neues Landesparlament mit dem AfD-Spitzenkandidaten Björn Höcke. Aktuelle Umfragen sehen die Partei mit Werten um 30 Prozent an erster Stelle, und das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz stuft die Thüringer AfD als sicher rechtsextremistisch ein.
Die Begründung des Richters
Der Vorsitzende Richter Christoph von Friesen rechtfertigte das Urteil damit, dass die Wahlparty nicht den Charakter eines Dankeschön-Events für Wahlhelfer und Parteifreunde habe, sondern eine "informative Rolle" einnehme. Da die AfD bereits anderen Medienvertretern Zutritt gewährt habe, müsse sie auch anderen Medienvertretern Zugang gewähren. Obwohl Raumbegrenzungen keine unbegrenzte Forderung ermöglichen, hätte die Partei transparent eine spezifische Akkreditierungsprozedur für eine faire Auswahl von Medienvertretern mitteilen sollen, erklärte der Richter weiter.
Braga erklärte für die AfD, dass sich bis Samstagmorgen etwa 150 Medienvertreter für die Wahlparty angemeldet hätten. Allerdings sei der Platz an dem zuvor geheimen Ort nur für insgesamt 200 Teilnehmer ausgelegt gewesen, wobei bereits 50 Medienvertretern die Zusage erteilt worden sei.
Grund für die mündliche Verhandlung
Das Landgericht führte eine mündliche Verhandlung durch, da die AfD einen identischen Eilbeschluss des Gerichts aus der Vorwoche angefochten hatte. In der Zwischenzeit hatte das Thüringer Verfassungsgericht angeregt, dass der Partei vor dem Eilbeschluss ein rechtliches Gehör hätte gewährt werden sollen. Dies ist nun erfolgt, und das Gericht traf vor der Wahlparty eine Entscheidung.
In einem zweiten Fall entschied das Landgericht, dass ein weiterer Journalist, der Kläger war, das Recht hatte, an der Wahlparty teilzunehmen. Zuvor hatte das Thüringer Verfassungsgericht das Landgericht dafür gerügt, der AfD eine Frist bis zum 2. September, also nach dem Wahltag, für eine Stellungnahme gesetzt zu haben. Die Entscheidung wurde rechtzeitig für die Wahlparty getroffen, wie es nun der Fall ist.
Obwohl das Gericht der AfD befahl, bestimmte Journalisten zu ihrer 'Wahl zum Thüringer Landtag' zu lassen, entschied sich die Partei, alle Medienvertreter auszuschließen. Dies war eine Änderung ihres ursprünglichen Plans, bestimmte Journalisten auszuschließen.
Nach dem Gerichtsurteil haben Journalisten keinen Zutritt mehr zur AfD-Wahlparty, können aber am Sonntagabend Parteivertreter im Thüringer Landtag interviewen.