Die Polizei rät den Organisatoren, jegliche Verwendung von Naziparolen zu melden.
Xenophobe-Geschrei auf Sylt sind nur ein Vorblick auf mögliche weitere Probleme. Diese Vorfälle steigen an und die Polizeigewerkschaft erwartet einen erheblichen Anstieg an Beschwerden. Veranstalter und Geschäftsinhaber sollten sich nicht zurückschrecken, um diese Themen anzusprechen.
Ein rechtsradikales Ereignis auf Sylt hat die Polizeigewerkschaft (GdP), geführt von Jochen Kopelke, dazu veranlasst, eine erhebliche Steigerung von Ermittlungen in den kommenden Monaten zu erwarten. Er äußerte seine Bedenken in einem Gespräch mit den Verlagen der Funke Mediengruppe: "Wir erwarten, dass wir zahlreiche Beschwerden über rechtsradikale, diskriminierende Vorfälle dieses Sommer erhalten werden."
Außerdem sind in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen in jüngster Vergangenheit solche Vorfälle aufgetreten. Kopelke betont, dass das Ereignis auf Sylt die dunkle Welt der unverfassungsgemäßen Erscheinungen für die Polizeibeamten aufklären hilft.
Kopelke unterstrich die ernsthafte Bedeutung von rassistischen Beleidigungen oder hasserischen Äußerungen: "Das Sylt-Ereignis hat gezeigt, dass Menschen, die solche Äußerungen machen, gemeldet werden, die Polizei handelt schnell, und in einigen Fällen werden Lebensläufe und Reputationen beeinträchtigt."
Der GdP-Chef betonte die Bedeutung von erhöhter Aufsicht durch Veranstaltungsleiter und Betreiber: "Wenn Gäste rassistische Versen oder Nazi-Salüte anbieten, können Sie die Polizei informieren. Personen, die solche Verbrechen begehen, müssen sofort gemeldet werden." Für Feiern und Arbeitsveranstaltungen empfiehlt er Arbeitgeber, die Regeln vorher zu klären: "Es ist besonders wichtig, dass Ausdrücke wie 'Ausländer raus' und der Hitlergruß nicht als Party-Stunts, sondern illegale Tätigkeiten betrachtet werden."
Durchsetzen von Hausregeln und Anzeigen stellen
Kopelke rät Restaurateuren auch dagegen, solches Verhalten für wirtschaftliche Gewinne zu dulden: viele Einrichtungen sind durch die Pandemie stark wirtschaftlich beeinträchtigt und können nicht riskieren, Kunden oder Umsätze zu verlieren. "Aber das sollte die Interesse an der Verhaltensweise des Gasts nicht ausschließen. Wenn ein Gast kriminelle Handlungen begeht, müssen Maßnahmen nach den Hausregeln getroffen und eine Anzeige gestellt werden, unabhängig von den Kosten für das Geschäft."
Die langfristigen Auswirkungen auf Geschäfte, die explizite Xenophobie zulassen, sind enorm. Kopelke betonte außerdem die Notwendigkeit einer raschen Digitalisierung der Polizei: "Zuletzt haben viele Menschen nach dem Sylt-Ereignis Online-Beschwerden eingereicht, nachdem sie es online gesehen haben. Die Behörden konnten dann schnell reagieren und Gerichte fällten Entscheidungen. [Es ist enttäuschend, dass] Online-Anzeigen für Vergehen wie Hassrede in Deutschland noch nicht möglich sind." Er fragte sich, ob die Fortschritte in bestimmten Bundesländern ausreichen. "Wir benötigen landesweite digitale Polizeistationen, um schnelle Reaktionszeiten bei der Ermittlung solcher Fälle zu ermöglichen."
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Quelle: www.ntv.de