Die Linke atmete nach dem Karlsruher Urteil auf
Die Linke zeigte sich erleichtert, nachdem das Bundesverfassungsgericht zu einer teilweisen Verdoppelung der Bundestagswahlen entschieden hatte. „Das Urteil zeigt, dass wir im Bundestag bleiben und unserer Rolle als gesellschaftliche Opposition weiterhin gerecht werden“, sagte der ehemalige Fraktionsvorsitzende Dietmar Bach am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundestagswahl 2021 im Land Berlin unter anderem aufgrund zahlreicher, aber nicht umfassender Pannen erneut durchgeführt werden muss. Betroffen waren lediglich 455 von rund 2.200 Wahlkreisen.
Bacchi sagte, diese teilweise Verdoppelung werde die Ergebnisse in den beiden Wahlkreisen, in denen die Linke Direktmandate gewonnen habe, nicht ändern. Ergebnis: Die direkt gewählten Abgeordneten Gesine Lötzsch und Gregor Gysi sowie der Leipziger Abgeordnete Sören Pellmann bleiben im Bundestag. Dies wiederum sicherte das Mandat aller 39 Abgeordneten, die heute noch der Linken angehören, sowie derjenigen, die inzwischen gegangen sind, darunter auch die Gruppe um Sahra Wagenknecht.
Bei einer Neuauflage der gesamten Wahl käme es zu einem anderen Szenario: Dann könnte eines der Direktmandate verloren gehen, ebenso wie alle Sitze der Fraktionen Linke und Wagenknecht, die 2021 über Listen vergeben wurden. Die Partei bleibt nun verschont. „Damit ist eine kleine, aber wichtige Hürde überwunden“, sagte Bartsch. Der nächste Schritt besteht darin, die verbleibenden 28 linken Abgeordneten als eigene Gruppe anzuerkennen.
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Quelle: www.ntv.de