Kriminalität - Die gerichtsmedizinische Untersuchung weist auf den Verdacht eines Tötungsdelikts hin
Ein 20-jähriger Patient einer forensischen Einrichtung in Köln soll einen 40-jährigen Patienten erwürgt haben, der ebenfalls in der Einrichtung wohnte. Staatsanwaltschaft und Polizei teilten am Montag mit, es gebe konkrete Anhaltspunkte dafür, dass er die Tat unter Umständen begangen haben könnte, die seine Schuld zumindest mildern. Mitarbeiter fanden den 40-Jährigen in der Nacht zum Samstag leblos in seinem Zimmer.
Nach Angaben der Ermittler sitzen die beiden Männer wegen strafrechtlicher Vorwürfe im Gefängnis. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln sagte, es handele sich bei dem 20-jährigen Tatverdächtigen um einen schweren Fall räuberischer Erpressung, die er unter Umständen geringerer Schuldfähigkeit begangen habe. Er wird nun in eine andere Einrichtung verlegt.
Die Mordkommission ermittelt. Strafen können vor Gericht auch dann verhängt werden, wenn sich herausstellt, dass der Täter handlungsunfähig ist oder eine mildere Schuld aufweist. In solchen Fällen kann ein Richter eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik anordnen.
Mitteilungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft
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Quelle: www.stern.de