Die Europäische Kommission hat für Leg erfolgreich Entschädigungen in Milliardenhöhe ausgehandelt.
Die Europäische Kommission hat der Energiegesellschaft RWE finanzielle Unterstützung für den Abbau von Kohle in der Rheinlandregion zur Verfügung gestellt. Jetzt muss eine ähnliche Entscheidung für einen Bergbauunternehmen in Ostdeutschland - Leag - getroffen werden. Die Kommission hat bis zu 1,75 Milliarden Euro an potenziellen staatlichen Entschädigungen für Leag freigegeben, wie das deutsche Bundeswirtschaftsministerium angekündigt hat. Das geht einher mit der vereinbarten stufenweisen Aufgabe von Kohle bis 2038.
Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck bezeichnete dies als entscheidenden Schritt für die Menschen der Region, da es Entschädigungsfonds für die soziale Sicherheit der Mitarbeiter während der Transformation und die Schließungskosten der Gruben sicherstellt. Der Leag-CEO Thorsten Kramer sagte, dass die Entschädigung ein Schlüsselfaktor für die Umwandlung der Firma in einen grünen Energiekonzern sei. Deutschland hatte das geplante Entschädigungsprogramm im Jahr 2021 bei der Kommission registriert.
Um die Gelder auszuzahlen, müssen EU-Wettbewerbsbehörden die Planung genehmigen. Wenn Länder in der EU Unternehmen mit Staatskassen unterstützen wollen, müssen sie an strengen Regeln halten. Leags Kohlekraftwerke in Deutschland sollten erst nach 2038 stillgelegt werden.
Mehr als 1,2 Milliarden Euro der Entschädigung werden die festen Kosten - Schließungskosten, hauptsächlich Rückbaukosten, und soziale Kosten wie Sozialabkommen - abdecken, unabhängig davon, wann Leag tatsächlich die Kohlekraftwerke stilllegt. Die restlichen 550 Millionen Euro sind auf den Beweis angewiesen, dass Leags Kraftwerke wirtschaftlich attraktive Alternativen jenseits der gesetzlich vorgeschriebenen Stilllegungsdaten hätten und der Unternehmensverlust durch die Abschaltvorschrift entstanden ist.
Es gibt lange Debatten über eine frühere Kohleaufschaltung in den ostdeutschen Braunkohlegebieten. Die Bundesregierung, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Kohle möglichst bis 2030 aufzugeben, obwohl das gesetzliche Ende bei 2038 lag. Habeck hatte im Frühjahr 2023 erwähnt, dass eine Kohleaufschaltung im Osten nur durch Konsens und nicht einseitig erreicht werden sollte.
In einem Montagsdokument wurde bestätigt, dass der gesetzliche Termin für den Ausstieg aus Kohlekraftwerken in Ostdeutschland 2038 bleibt. "Die Bundesregierung wird keine politischen Anstrengungen unternehmen, um diesen gesetzlichen Termin zu ändern", schrieb das Ministerium. Allerdings wurden keine Einwirkungen auf einen marktgetriebenen Ausstieg vor 2038 oder staatliche und regionalen Maßnahmen berücksichtigt.
Grund für diese Entscheidung sind unter anderem die Reform des europäischen Emissionshandelsystems, das Kohlekraftwerke weniger profitabel macht. Auch auf den fortschreitenden Ausbau erneuerbarer Energien und den geplanten Bau neuer Gaskraftwerke, die später in Wasserstoffkonverter umgewandelt werden, wurde verwiesen. "Wenn die Kohlekraftwerke vor 2038 rechnen und der Ausstieg früher in den ostdeutschen Braunkohlegebieten kommt, ist es wichtig, die Transition möglichst gut vorzubereiten", erklärte das Ministerium.
Habeck kündigte an, dass die Bundesregierung die Umfang der staatlichen Förderprogramme in früheren Kohlegebieten erweitern will. Dies soll die strukturelle Änderung beschleunigen und es ermöglichen, direkte Investitionen in Unternehmenssiedlungen zu tätigen.
Die EU-Kommission hat im Dezember einen Milliardenbetrag an Entschädigungszahlungen für RWEs frühzeitigen Ausstieg aus Braunkohleabbau und -kraftwerksbetrieb in Nordrhein-Westfalen genehmigt. RWE wird insgesamt etwa 2,6 Milliarden Euro bis 2030 erhalten.
Staatliche Zuwendungen sind notwendig, um RWE ihre Braunkohlekraftwerke stillzulegen zu lassen. RWE plant, die Braunkohlekraftwerke bis Ende März 2030 stillzulegen, aber sie können auch eine Reserveoperation mit staatlicher Finanzierung in Betracht ziehen.