Die EU nimmt das Gesetz über die Lieferkette offiziell an.
Die Europäische Union (EU) bemüht sich seit langem um die Schaffung eines universellen Lieferkettenrechts. Nachdem sich die Zuständigkeiten kürzlich geändert haben, hat der Ratsvorsitz erklärt, dass der Prozess eine letzte Phase erreicht hat. Nach seinem Abschluss haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, das Gesetz in ihre eigene Gesetzgebung zu integrieren.
Anfang dieser Woche haben die EU-Mitgliedstaaten das europäische Lieferkettengesetz verabschiedet, das die Menschenrechte in der Welt fördern soll. Es zielt darauf ab, große Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen, wie Kinder- oder Zwangsarbeit, in ihren Lieferketten verantwortlich zu machen. Das Europäische Parlament hatte bereits vor einem Monat seine Zustimmung zu dem Projekt gegeben.
Darüber hinaus werden die Unternehmen verpflichtet, umweltfreundliche Geschäftspläne zu erstellen. Diese sollen sicherstellen, dass ihre Tätigkeiten mit dem Ziel übereinstimmen, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
Während des Verhandlungsprozesses wurde der Geltungsbereich des Gesetzes eingegrenzt, um weniger Unternehmen zu treffen. Statt für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Mindestjahresumsatz von 150 Millionen Euro gilt das Gesetz nun für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 450 Millionen Euro - zumindest in den ersten fünf Jahren.
In den nächsten drei Jahren gelten die Regeln für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Gesamtumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro. Danach wird die Grenze für Unternehmen mit 4.000 Beschäftigten und 900 Millionen Euro Umsatz bis zum Ende des vierten Jahres gesenkt.
In der Bundesregierung gab es erhebliche Spannungen über die Gesetzgebung. Besonders kritisch äußerten sich die FDP-Vertreter, die mehr Bürokratie und rechtliche Verpflichtungen für die Unternehmen befürchten. Die SPD und die Grünen hingegen unterstützten die Regelungen und betonten die Notwendigkeit von Veränderungen. Zwar gibt es in Deutschland bereits ein Lieferkettengesetz, doch die EU-Verordnung ist in einigen Punkten strenger, vor allem was die rechtliche Haftung der Unternehmen angeht.
Das Gesetz muss nur noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, bevor es in Kraft tritt. Danach haben die Mitgliedsstaaten mindestens zwei Jahre Zeit, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen.
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Quelle: www.ntv.de