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Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, daß die Kommission ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachgekommen ist.

Urt: Einige Aspekte der Bundestagswahlrechtsreform der Ampelkoalition sind verfassungswidrig
Urt: Einige Aspekte der Bundestagswahlrechtsreform der Ampelkoalition sind verfassungswidrig

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, daß die Kommission ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachgekommen ist.

Um die Ausdehnung des Bundestags einzudämmen, hat die Ampelkoalition das Bundeswahlgesetz im Jahr 2023 reformiert. Allerdings sind Teile der neuen Regelung verfassungswidrig und müssen überarbeitet werden.

Die Reform des Bundeswahlgesetzes, die von der Ampelkoalition eingeführt wurde, ist teilweise verfassungswidrig, wie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe festgestellt hat. Das Problem betrifft die Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlgesetz. Diese Klausel ermöglichte es Parteien, in Relation zu ihren Zweitstimmenprozenten in den Bundestag einzuziehen, selbst wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde nicht überwanden, solange sie mindestens drei Direktmandate gewannen. Das Gericht hat diese Klausel vorläufig wiederhergestellt, bis die Gesetzgebung eine neue Regelung erlassen hat. (Az. 2 BvF 1/23 u.a.)

Das Urteil war bereits am Montagabend online kursiert. Das Dokument war zeitweise auf der Website des höchsten deutschen Gerichts verfügbar und wurde von mehreren Medien berichtet. Wie es zur Veröffentlichung kam, blieb zunächst unklar. Die neue Regelung der Koalition, die von SPD, FDP und Grünen verabschiedet wurde, ist seit Juni 2023 in Kraft und soll erstmals bei der nächsten Bundestagswahl angewendet werden. Das Ziel der Reform ist es, die Größe des Bundestags erheblich zu reduzieren - von der aktuellen Größe um mehr als 100 auf maximal 630 Mitglieder. Um dies zu erreichen, hat die Koalition Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft.

Überhangmandate traten auf, wenn eine Partei mehr Direktmandate durch Erststimmen gewann, als ihr zustehen würde durch ihre Zweitstimmenprozente. Diese Mandate wurden dann von der Partei behalten, während andere Parteien Ausgleichsmandate erhielten. Die Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten durch die Ampelkoalition wird von den Richtern in Karlsruhe als verfassungsgemäß angesehen.

In Karlsruhe haben die Bayerische Staatsregierung, 195 Mitglieder der Union-Fraktion im Bundestag, die Linke im Bundestag sowie die CSU und Linke-Parteien Klage gegen das Gesetz eingereicht. Inoltre haben mehr als 4.000 Privatpersonen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Kläger und Beschwerdeführer sahen vor allem zwei Grundrechte verletzt: die Gleichheit der Wahlrechte nach Artikel 38 und das Recht auf gleiche Chancen für Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes.

Insbesondere die geplante Abschaffung der Grundmandatsklausel gefährdete die CSU und die Linke. Bei der Wahl 2021 erhielt die CSU, die nur in Bayern antritt, bundesweit 5,2 Prozent der Zweitstimmen. Wenn sie bei der nächsten Wahl unter die Fünf-Prozent-Marke rutschen würde, würde sie unter dem neuen Wahlgesetz aus dem Bundestag ausgeschlossen, selbst wenn sie wieder die meisten Direktmandate in Bayern gewinnen würde. Die Linke hingegen ist nur durch die Grundmandatsklausel in der letzten Bundestagswahl mit Fraktionsstärke in den Bundestag eingezogen. Die Partei hat die Fünf-Prozent-Hürde 2021 nicht überwunden, aber drei Direktmandate gewonnen. Nach der Spaltung der Allianz für Fortschritt und Gerechtigkeit (BSW) befindet sich die Linke erneut in der Krise. Bei der Europawahl Anfang Juni erreichte sie nur 2,7 Prozent.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat das verfassungsrechtliche Problem mit der Abschaffung der Grundmandatsklausel im neuen Bundeswahlgesetz aufgezeigt. Trotz anderer Teile der neuen Regelung, die verfassungswidrig sind, hat das Gericht diese Klausel vorläufig wiederhergestellt, um eine ungerechte Vertretung von Parteien wie der CSU und der Linken zu verhindern, die stark auf die Grundmandatsklausel angewiesen sind, um ihre Sitze im Bundestag zu sichern. Andere Fahrzeuge, wie Überhangmandate, die ebenfalls von der Ampelkoalition ins Visier genommen wurden, wurden von den Richtern als verfassungsgemäß

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