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Der Bundesrat unterstützt die Gesetzgebung zur Selbstverwaltung.

Wählen Sie das gewünschte Geschlecht.

Mona Neubaur während ihrer Rede im deutschen Bundesrat.
Mona Neubaur während ihrer Rede im deutschen Bundesrat.

Der Bundesrat unterstützt die Gesetzgebung zur Selbstverwaltung.

Das kürzlich vom Bundesrat verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht eine leichtere Änderung der Geschlechtseinträge. Es löst das problematische Transsexuellengesetz ab, das in Teilen vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde.

Künftig können Personen ab 18 Jahren, die sich als transsexuell, intersexuell oder nicht-binär identifizieren, mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt die gewünschten Anpassungen ihres Geschlechtseintrags vornehmen. Bei Kindern unter 14 Jahren können die Eltern die erforderliche Erklärung in deren Namen abgeben. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren können dies selbst erledigen, allerdings nur mit Zustimmung der Eltern. Auch in diesen Fällen ist eine Erklärung über eine vorherige Beratung erforderlich.

Eine Person kann ihren Geschlechtseintrag unbegrenzt oft ändern. Sie müssen jedoch ein Jahr lang warten, bevor sie weitere Änderungen vornehmen können. Es dauert drei Monate, bis die Änderung vollständig umgesetzt ist.

Das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 verlangte von Personen, die ihr Geschlecht oder ihren Vornamen ändern wollten, zwei psychologische Gutachten. Die endgültige Entscheidung sollte dann das Amtsgericht treffen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht jedoch bestimmte Aspekte des Gesetzes verworfen hatte, empfanden viele die Vorschriften als beleidigend und diskriminierend.

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Quelle: www.ntv.de

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