Der Anwalt bezeichnet Schwesig als "russischen Liebling" und "korrupte" Person.
Ein Rechtsanwalt soll in Düsseldorf wegen Beleidigung gegen die sozialdemokratische Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, gerichtlich verhandelt werden. Der Staatsanwalt behauptet, der 56-jährige Mann habe zwei Emails an das Landeskanzleramt und das Wohnhaus von Schwesins in Schwerin geschickt, in denen die diffamierenden Aussagen enthalten waren. In den Korrespondenzen nannte der Anwalt die SPD-Politikerin "Russiangirlfriend" und "korrupt".
Die Staatsanwaltschaft sieht diese Bemerkungen als Überschreitung der Grenze von zulässiger politischer Meinungsäußerung zu strafbaren Beleidigung. Gegensätzlich behauptet der Anwalt, dass diese Ausdrücke unter dem Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt sind. Seine Verteidigung argumentiert, er habe die Politikerin nicht mit anonymen öffentlichen Beleidigungen auf sozialen Netzwerken angegriffen, sondern nur persönlich über Email kritisiert.
Der Anwalt gab sogar zu, dass diese Äußerungen nicht der Höhepunkt seines Lebens waren. Im ersten Email warf er der Ministerpräsidentin vor, gegen die Interessen der Bundesrepublik vorzugehen. Darüber hinaus verurteilte er sie für die Unterstützung "des Diktators und Massenmörders in Moskau", was er als "ungeheuerlich" und "völlig unannehmbar" bezeichnete. Die gleichen Begriffe wurden in dem zweiten Email vier Tage später verwendet.
Verteidigend den Anwalt, sagte sein Anwalt: "Nicht alles, was schmackhaft ist, ist auch strafbar." Nach zwei Stunden Zeugenaussagen brach der Richter die Verhandlung ab, da der Anwalt eine 29-seitige Aussage hinzufügen wollte. Leider konnten keine Fortsetzungstermine für die folgenden drei Wochen gefunden werden, so dass die Gerichtsverhandlungen umgewandelt werden mussten. Aktuell ist ein neuer Termin noch nicht bekannt.
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Quelle: www.ntv.de