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Der Anteil älterer Häftlinge nimmt zu

Der Anteil älterer Häftlinge ist deutlich gestiegen. In den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sitzen noch immer Menschen wegen Straftaten aus der DDR-Zeit in Haft.

Die Türen zur Justizvollzugsanstalt sind geschlossen. Foto.aussiedlerbote.de
Die Türen zur Justizvollzugsanstalt sind geschlossen. Foto.aussiedlerbote.de

Statistik - Der Anteil älterer Häftlinge nimmt zu

Der Anteil älterer Häftlinge in den Justizvollzugsanstalten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen steigt. Insgesamt seien am 1. Dezember in Sachsen-Anhalt 1.553 Häftlinge inhaftiert, davon seien 60 über 60 Jahre alt, teilte das Magdeburger Justizministerium auf Anfrage mit. Dies entspricht 3,86 %. Zum Vergleich: Am 1. Dezember 2019 waren 1.705 Insassen inhaftiert, davon 50 über 60 Jahre alt, als die Quote bei 2,93 % lag.

Im Landesgefängnis Sachsen-Anhalt befindet sich nur noch ein einziger Häftling, der vor der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 verurteilt wurde. Das Ministerium sagte, der Mann verbüße eine lebenslange Haftstrafe.

Zwei nach dem Strafgesetzbuch der DDR verurteilte Männer bleiben in Sachsen inhaftiert. Das Justizministerium sagte, sie seien wegen Mordes sowie wegen Mordes und sexuellen Missbrauchs inhaftiert worden.

Gleichzeitig steigt auch der Anteil älterer Häftlinge in Sachsen. Daten zeigen, dass sich am 8. Dezember im sächsischen Justizvollzug 124 Insassen im Alter von 60 Jahren und älter befanden. Vor drei Jahren lag die Zahl bei 95. Die Justizvollzugsanstalt Waldheim (Mittelsachsen) ist mit insgesamt 54 Plätzen die einzige Justizvollzugsanstalt (JVA) in Sachsen mit einer speziellen Altenstation.

Auf Seniorenstationen können Insassen ihre Zellen häufiger verlassen, um mit anderen Insassen zu kochen, zu essen, Brettspiele zu spielen oder Sport zu treiben. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte, man wolle damit sozialem Rückzugsverhalten und dem daraus resultierenden beschleunigten Alterungsprozess entgegenwirken.

In Thüringen sitzt noch immer ein nach dem DDR-Strafgesetzbuch Verurteilter im Gefängnis. Der Mann sei im Juli 1990 festgenommen und im April 1992 nach dem Strafgesetzbuch der DDR verurteilt worden, teilte das Justizministerium auf Anfrage mit. Gleichzeitig ist auch die Zahl der über 60-jährigen Häftlinge gestiegen.

Ende November dieses Jahres zählte das Justizministerium 60 solcher Gefangenen, darunter auch solche in Untersuchungshaft und Sicherungsverwahrung. Dies entspricht 4,5 % der gesamten Gefängnisinsassen (1.333). Ende November vor vier Jahren gab es dort 35 Häftlinge über 60 Jahre. Diese Männer machten 2,2 Prozent der damals 1.564 Insassen aus.

Das Ministerium sagte, der Alltag im Gefängnis unterscheide sich nicht grundlegend von dem junger Gefangener. Inhaftierte, die das Regelalter für die gesetzliche Rentenversicherung erreicht haben, müssen in der Regel nicht in der Justizvollzugsanstalt arbeiten. Wenn die Arbeitsfähigkeit älterer Häftlinge ärztlich festgestellt ist, können sie wie jüngere Häftlinge arbeiten. Für diejenigen, die nicht arbeiten, gibt es auch Freizeit- und Sportaktivitäten während der normalen Arbeitszeit.

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Quelle: www.stern.de

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