Dem AfD-Politiker Björn Höcke droht wegen der Verwendung einer SA-Parole eine Strafe in Höhe von 13.000 Euro.
Die drohende Strafe war unausweichlich. Thüringens AfD-Chef wurde wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe beantragt. In seinem Schlussplädoyer beklagte sich Höcke über die eingeschränkte Meinungsfreiheit - und wurde dafür gerügt.
Im Prozess gegen den Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke wegen der Verwendung von Symbolen verfassungswidriger und terroristischer Vereinigungen hat das Landgericht Halle eine Geldstrafe verhängt. Der 52-Jährige wurde zur Zahlung von 100 Raten à 130 Euro verurteilt - insgesamt 13.000 Euro. Höcke hatte die Vorwürfe während des langwierigen Prozesses bestritten. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, da eine einwöchige Berufungsfrist drohte. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste Höcke mit einer Vorstrafe rechnen. Es wird erwartet, dass er in einem ähnlichen Fall vor das Gericht in Halle zurückkehren wird.
In einer Rede im Mai 2021 in Merseburg in Sachsen-Anhalt schloss Höcke mit den Worten: "Alles für unser Vaterland, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland." Der letzte Teil war eine verbotene Floskel. Die Staatsanwaltschaft Halle warf Höcke vor, sich der Herkunft und Bedeutung des Slogans bewusst gewesen zu sein. Das Gericht unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters Jan Stengel zeigte sich überzeugt, dass der sanftmütige AfD-Politiker die Herkunft und Bedeutung des Slogans kannte.
"Höcke versteht, was er sagt"
Stengel bezeichnete Höcke als "wortgewandt und intelligent", mit einem Hintergrund in Geschichtsstudien. Er versicherte: "Höcke versteht, was er sagt." Höckes bewusstes Handeln, seine Rede auf der Wahlkampfveranstaltung seiner Partei zu deklarieren, sowie seine prominente politische Stellung als Thüringer AfD-Fraktionschef seien mit ausschlaggebend für die Verurteilung gewesen.
Stengel wies darauf hin, dass andere AfD-Politiker mit gerichtlichen Eingriffen konfrontiert worden seien, weil sie beispielsweise auf Wahlkampfplakaten "Alles für Deutschland" verwendet hätten. Das Gericht gehe davon aus, dass Höcke dies bekannt gewesen sei. "Wir haben den Eindruck, dass der Mantel der Meinungsfreiheit strapaziert worden ist", sagte Stengel und verwies auf Höcke und seine Verteidiger, die für die Meinungsfreiheit argumentiert hatten.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussplädoyer eine sechsmonatige Bewährungsstrafe beantragt, war damit aber bei den Verteidigern abgeblitzt, die für einen Freispruch Höckes plädierten. Rechtsanwalt Philip Müller machte geltend, dass bei der Veranstaltung in Merseburg kein Bezug zur NS-Zeit erkennbar gewesen sei. Zudem fehle es an Beweisen, dass die Parole absichtlich oder mit Bedacht eingesetzt worden sei. Das Gericht hatte zuvor ein maximales Bußgeld angedeutet.
Richterin rügt Höcke: Das ist keine Wahlkampfrede
Mit Verweis auf die Staatsanwaltschaft wandte sich Höcke in seinem Schlussplädoyer an diese. "Ich nehme an, dass Sie heute nicht die Augenbinde der Justiz angelegt haben, Herr Staatsanwalt", so Höcke. "Sie haben nicht aktiv nach entlastenden Indizien gesucht." Die Argumentation der Staatsanwaltschaft sei "die eines eifrigen politischen Aktivisten", sagte Höcke und richtete seine Worte an die beiden Staatsanwälte. Er stellte sich selbst als "politisch verfolgten Bürger" dar. Er wies den Slogan in Gänze zurück und erklärte: "Ich bin unschuldig und trage keine Schuld", so Höcke. Höcke brachte den Slogan hartnäckig mit der eingeschränkten Meinungsfreiheit in Deutschland in Verbindung. Der Richter ermahnte Höcke, sich auf die Sache zu konzentrieren und keine Wahlkampfkundgebung abzuhalten.
Die Thüringer AfD wurde vom Landesamt für Verfassungsschutz als bestätigte rechtsextremistische Partei eingestuft und beobachtet, und Höcke, ihr Landeschef, hofft, als Spitzenkandidat seiner Partei bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September anzutreten.
Der in Nordrhein-Westfalen geborene Höcke wird auch in einem anderen Verfahren angeklagt werden: Gegen ihn wurde vor dem Thüringer Landgericht Mühlhausen Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Ein Prozesstermin wurde noch nicht festgelegt. In einem anderen Fall rief Höcke bei einem Kneipentreffen ebenfalls "Alles für Deutschland", wobei er das letzte Wort nicht aussprach, sondern von den Zuhörern skandieren ließ. Zu diesem Zeitpunkt waren der Merseburger Vorfall und die Ermittlungen schon seit längerem ein prominentes Medienthema.
Die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Rede in Merseburg sollten Teil des laufenden Prozesses in Halle sein, kamen aber nicht zum Tragen. Auch für diesen Fall wurde noch kein Verhandlungstermin angesetzt.
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Quelle: www.ntv.de