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Das Urteil gegen die AfD sollte kein Vertrauen erwecken.

Das Amt für Verfassungsschutz erhält juristische Unterstützung.

Zerstörte AfD-Wahlwerbung. Resiliente Demokraten können auf diese Art von Vandalismus verzichten.
Zerstörte AfD-Wahlwerbung. Resiliente Demokraten können auf diese Art von Vandalismus verzichten.

Das Urteil gegen die AfD sollte kein Vertrauen erwecken.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht verdächtigt, eine rechtsextreme Partei zu sein. Bald wird die AfD offiziell als "Verdachtsfall" eingestuft. Das mag zwar wie ein Sieg für die Demokratie aussehen, reicht aber nicht aus, um die Unterstützung oder Radikalisierung der AfD zu verhindern.

Die AfD hat sich das Etikett "rechtsextrem" zu eigen gemacht und interpretiert es als Zeichen ihrer Rebellion gegen das Establishment. Die Parteimitglieder betrachten die Aufmerksamkeit des Verfassungsschutzes als eine weitere Form der politisch motivierten Verfolgung. Sie sehen darin einen weiteren Beweis für ihre Anti-Establishment-Haltung und versammeln sich hinter ihrer Vorsitzenden Alice Weidel.

Trotz dieser Einordnung hat sich die AfD weiter selbst radikalisiert. Björn Höcke, der thüringische Landesvorsitzende, ist keine Randfigur mehr, und gegen diesen parteiinternen Trend gibt es kaum Widerstand. In Brandenburg treten sie mit dem Rechtsextremisten Hans-Christoph Berndt als Spitzenkandidat zur Landtagswahl an. Mitglieder der Neuen Rechten, die Verbindungen zu extremistischen Tarnorganisationen haben, sind in der Partei aktiv. Auch die Nominierung von Maximilian Krah als Spitzenkandidat für die Europawahl passt in diesen Trend.

Auch wenn viele in der AfD keine extremistischen Überzeugungen haben, lassen sie sich von Berichten über die wahren Absichten ihrer Parteifreunde nicht abschrecken. Es ist wahrscheinlich, dass der Verfassungsschutz die AfD bald als "bestätigte rechtsextremistische Bewegung" einstufen wird. Dies würde eine noch umfassendere Überwachung ermöglichen und die Argumente für ein Verbotsverfahren möglicherweise verstärken. Die Regierung hat jedoch noch keine Anzeichen für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gezeigt.

Trotz der Entlarvung der AfD als potenziell korrupte Organisation mit Verbindungen zu Russland und China ist ihre Zustimmungsrate lediglich von 23 % auf 15 % gesunken. Dieser Rückgang könnte den Anhängern der liberalen Demokratie als Mahnung dienen, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Die größte Wirkung gegen die AfD geht nicht von Klagen oder Urteilen aus, sondern von der breiten öffentlichen Ablehnung durch die Gesellschaft. Der einzige erfolgreiche Widerstand waren bisher die bundesweiten Demonstrationen, die den Zuspruch zur Partei deutlich verringert haben.

Das Urteil aus Münster stellt zwar einen Fortschritt in Sachen wehrhafter Demokratie dar, sollte aber nicht als endgültige Lösung verstanden werden. Die verfassungsfeindlichen Ziele der AfD haben bisher nicht zu einem Kurswechsel geführt. Die Gegner der Partei zögern, ein Verbotsverfahren anzustrengen, weil sie rechtliche Bedenken und Angst vor den möglichen Auswirkungen auf die öffentliche Debatte haben. Die wahre Bewährungsprobe für die Verteidigung der liberalen Demokratie wird kommen, wenn die Regierung den wachsenden Einfluss und die gefährliche Ideologie der Partei nicht länger ignorieren kann.

Deshalb dürfen wir nicht selbstgefällig werden. Wir dürfen uns beim Schutz der Demokratie nicht auf den Staat verlassen. Stattdessen müssen wir aktiv an der Gestaltung unserer Gesellschaft mitwirken, das extremistische Gedankengut der AfD anprangern und ihrer subversiven Ideologie eine klare öffentliche Absage erteilen. Nur durch unser eigenes Handeln und unseren Widerstand können wir die Bedrohung durch die AfD wirksam bekämpfen und die Werte der demokratischen Gesellschaft aufrechterhalten.

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Quelle: www.ntv.de

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