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Das Gasspeicherentgelt steigt ab Juli auf 2,50 Euro für jede Megawattstunde.

Die Kosten für Gas werden diskutiert.

Gasspeicherumlage steigt ab Juli auf 2,50 Euro pro Megawattstunde
Gasspeicherumlage steigt ab Juli auf 2,50 Euro pro Megawattstunde

Das Gasspeicherentgelt steigt ab Juli auf 2,50 Euro für jede Megawattstunde.

Die seit Juli geltende Gasspeicherumlage wird von derzeit 1,86 Euro auf 2,50 Euro pro Megawattstunde angehoben. Dies teilte die Trading Hub Europe GmbH (THE) mit und erklärte, diese Erhöhung sei notwendig, um die Kosten für den Betrieb der deutschen Gasspeicher zu decken.

Diese Umlage wurde erstmals im Jahr 2022 mit einem Satz von 59 Cent pro Megawattstunde aufgrund der geopolitischen Spannungen auf dem Energiemarkt eingeführt. Damals legte die Regierung Mindestfüllmengen fest, um ausreichende Gasreserven für die Wintermonate sicherzustellen.

THE wies auf den erheblichen Unterschied zwischen den hohen Gaspreisen im Jahr 2022 und den deutlich niedrigeren Preisen hin, zu denen das Gas anschließend verkauft wurde. Diese Schwankung ist auf die Entwicklungen auf dem Weltmarkt und einen Rückgang des Gasverbrauchs in Deutschland zurückzuführen.

Konkret wurden im Jahr 2022 rund 50 Terawattstunden Gas zu einem Durchschnittspreis von rund 175 Euro pro Megawattstunde eingekauft. Zwischen den Wintern 2022/23 und 2023/24 wurden davon etwas mehr als 12,5 Terawattstunden zu einem durchschnittlichen Preis von 77,50 Euro pro Megawattstunde weiterverkauft. Das restliche Gas wurde übertragen und zu einem deutlich niedrigeren Preis von 48,50 Euro pro Megawattstunde verkauft.

Diese Gaseinkaufs- und -verkaufsaktivitäten wurden in enger Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur und dem Bundeswirtschaftsministerium durchgeführt. Die neuen Kosten für die Gasspeicherumlage sollen bis Ende 2024 gelten, danach wird ein neuer Satz festgelegt. Der Preis für die Umlage wird nach einem komplexen Verfahren ermittelt, das ein finanzielles Gleichgewicht schaffen soll.

Für einen Haushalt mit einem jährlichen Energieverbrauch von 20.000 Kilowattstunden wird die Abgabe zu einer jährlichen Mehrbelastung von 50 Euro führen. Zuvor lag diese Gebühr bei 37 Euro. Auf beide Beträge wird ebenfalls die Mehrwertsteuer (MwSt.) erhoben. Das Gasspeichergesetz ist derzeit bis März 2025 befristet, eine Verlängerung um weitere zwei Jahre wird aber erwogen.

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Quelle: www.ntv.de

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