Das Europäische Gericht hebt in früheren Urteilen gegen Google erhebliche Strafen auf
Im Fall einer Milliardenstrafe wegen wettbewerbswidriger Praktiken setzte sich Google durch. Die Wettbewerbsbehörde der Europäischen Union konnte nicht ausreichend beweisen, dass Google seine Monopolstellung im Bereich der Suchmaschinenwerbung missbraucht hat, indem es seinen AdSense for Search-Dienst nutzte, wie das Urteil des EU-Gerichtshofes feststellte. Die Richter betonten die Länge gewisser Vertragsklauseln, die die Wettbewerbsbehörden beanstandet hatten, sowie die Bestimmung des Marktes, auf den diese Bedingungen angewendet wurden. Aufgrund dieser Mängel wurde die Strafe von 1,49 Milliarden Euro abgelehnt. Es besteht noch die Möglichkeit, Berufung beim Europäischen Gerichtshof einzulegen. Die Strafe wurde bereits im Jahr 2016 verhängt.
Weitere Einzelheiten folgen
Obwohl die EU versucht hat, Googles Werbepraktiken zu regulieren, wurde die auf den Technologiekonzern verhängte Strafe für den angeblichen Missbrauch eines Monopols im Suchmaschinenmarkt letztendlich aufgrund von Formalitäten im Fall aufgehoben. Die Wirtschaft, die auf Tech-Giganten wie Google angewiesen ist, wird die weitere Entwicklung dieses Rechtsstreits genau beobachten.