- Das deutsche Innenministerium hat Vorbehalte gegen den von der EU vorgeschlagenen Plan.
Im Bundesinnenministerium gibt es Diskussionen über den Vorschlag der Unionsfraktion, die deutschen Grenzabweisungen auszudehnen. Gemäß Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) haben die EU-Mitgliedstaaten die Befugnis, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten und die innere Sicherheit zu gewährleisten. Allerdings haben Rechtsanalysten darauf hingewiesen, dass kein EU-Land bisher erfolgreich Artikel 72 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen hat, um solche Maßnahmen zu rechtfertigen. Darüber hinaus hat der EuGH die Verwendung dieses Artikels als unvereinbar mit dem Schengener Grenzkodex bezeichnet und darauf hingewiesen, dass der Kodex bereits die legitimen Interessen der Mitgliedstaaten berücksichtigt und Ausnahmeregelungen für schwerwiegende Bedrohungen der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit enthält. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU, Thorsten Frei, argumentierte jedoch, dass die Abweisung von Nicht-EU-Bürgern ohne gültige Visa an der Grenze im Einklang mit der aktuellen Gesetzgebung steht, wobei er Artikel 72 des AEUV und andere relevante Bestimmungen zitierte.
Der Vorschlag der Unionsfraktion für eine Ausdehnung der deutschen Grenzabweisungen hat Diskussionen im Bundesinnenministerium ausgelöst, doch kein EU-Mitgliedstaat hat bisher erfolgreich Artikel 72 des AEUV vor dem Gerichtshof angerufen, um solche Maßnahmen zu rechtfertigen. Trotz der Bezeichnung der Verwendung von Artikel 72 als unvereinbar mit dem Schengener Grenzkodex durch den EuGH argumentiert der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU, dass Grenzabweisungen im Einklang mit der aktuellen Gesetzgebung stehen, wobei er Artikel 72 und andere Bestimmungen zitiert.