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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Krankenhausreform beschlossen.

Umstrukturierung des Krankenhausnetzes

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Krankenhausreform
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Krankenhausreform

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Krankenhausreform beschlossen.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach zur Neuordnung des gesamten Krankenhauswesens beschlossen. Damit sollen die Finanzen der Krankenhäuser optimiert und ihre wirtschaftliche Belastung verringert werden. Ziel des Ministers ist es, die Qualität der Gesundheitsversorgung überall zu erhalten, die Bürokratie zu vereinfachen und die Patientenversorgung zu verbessern.

Die vorgeschlagene Reform zielt darauf ab, die Finanzierung der Krankenhäuser durch eine Abkehr von der pauschalen Vergütungsstruktur zu sichern. Statt einer Fallpauschale sollen die Krankenhäuser künftig einen Selbstbehalt für die Erbringung bestimmter Leistungen erhalten. Darüber hinaus werden die Kliniken ermutigt, sich auf bestimmte Behandlungen zu spezialisieren, in denen sie besonders gut sind.

Doch die Reform stößt auf heftigen Widerstand. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat sie scharf verurteilt: "Die aktuellen Reformpläne gefährden die Stabilität des Gesundheitswesens in Deutschland", sagte ihr Chef Gerald Gaß, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Mittwoch berichtete. Auch die Bundesländer, deren Zustimmung für die Regierungsentscheidungen im Bundestag entscheidend ist, haben erhebliche Einwände geäußert.

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Quelle: www.ntv.de

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