Das Auge eines Kunden wird bei der Anprobe durch ein Etikett verletzt; die Klage wird abgewiesen.
In einem Laden erlitt eine Frau eine Verletzung, als sie auf einem Preisetikett auf dem Auge traf, während sie Kleidung ausprobierte. Allerdings entschied ein Gericht, dass der Ladenbesitzer nicht für die Verantwortung zuständig ist, da es sich um ein allgemeines Preisetikett auf dem Artikel handelte.
Die Frau hatte behauptet, dass die Konstruktion des Preisetiketts, das keine angemessenen Sicherheitsmaßnahmen und Sichtbarkeit aufwies, gefährlich war. Folglich erlitt sie eine Horntransplantation, Schmerzen und eingeschränkte Sehkraft.
Andererseits behauptete der Ladenbesitzer, dass ein Preisetikett mit gerundeten Ecken und einer elastischen Leine verwendet werden sollte. Nach ihrer Meinung war das Preisetikett wegen seiner Größe und der Gesamtmasse des Paketes auffällig. Zudem war es vorgeschrieben, ein Preisetikett anzuzeigen.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Frau selbst für ihre Verletzung verantwortlich ist. Prüfen Sie das Preisetikett vor der Probierprobe ist eine übliche Praxis für Kunden, um sich nicht zu verletzen. Deswegen hat der Richter alle Verantwortung für den Unfall auf die Klägerin gelegt.
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Quelle: www.stern.de