Campact Complaints Taxpayers Association
Im Jahr 2019 wird die Kampagnenorganisation Campact ihren Gemeinnützigkeitsstatus verlieren, weil sie sich zu sehr mit Politik beschäftigt. Dies gelte auch für den Bund der Steuerzahler, teilte der Verband mit. Er forderte die Aufhebung des Bundesstatus.
Die Aktionsgruppe Campact hat beim Finanzamt gegen sechs Landesverbände des Bundes der Steuerzahler (BdSt) geklagt. Aktivisten sagen, der Lobbyverband werde aufgrund seines starken Engagements in der Politik zu Unrecht als gemeinnützig angesehen. Es wird davon ausgegangen, dass Campact hofft, die Beschwerde dazu nutzen zu können, eine neue Debatte über das Gemeinnützigkeitsrecht anzustoßen. Gemeinnützige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die der Öffentlichkeit dienen. Zu den gemeinnützigen Organisationen zählen Vereine, Stiftungen oder Institutionen.
Vor einigen Jahren verloren Campact und das globalisierungskritische Netzwerk Attac nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ihre Gemeinnützigkeit. Ohne Gemeinnützigkeitsstatus können Spender ihre Spenden nicht von der Steuer absetzen. Dies ist ein schwerer Schlag für diese Organisationen, die größtenteils durch Spenden finanziert werden.
Das Bundesfinanzgericht stellte fest, dass die Beeinflussung der öffentlichen Meinung an sich keine gemeinnützige politische Bildungstätigkeit sei. Kampat argumentiert nun, dass der Bund der Steuerzahler auch regelmäßig öffentlich zu politischen Entscheidungen Stellung bezieht, „um die eigenen Positionen und Forderungen durchzusetzen“. Campact-Vorstandsmitglied Felix Kolb sagte, der BdSt habe vor der letzten Bundestagswahl nachdrücklich den Verzicht auf die Vermögensteuer gefordert.
"Wir wollen Ungleichgewicht zeigen"
Der Verein geht davon aus, dass sechs Steuerzahlerverbände Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Schleswig-Holstein, Bremen/Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ihre Gemeinnützigkeit verlieren sollten. Er stützte diese Behauptung auf ein von ihm in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten über die Aktivitäten des BdSt.
Die sechs Regionalverbände, die Campact nun beklagt, haben alle den gleichen Satzungszweck wie Attac und sollten daher gleich behandelt werden. „Campact versucht nicht, dem Bund der Steuerzahler etwas wegzunehmen“, betonte Kolb. „Mit unserer Werbung wollen wir am Beispiel einflussreicher Vereine die Unausgewogenheit in der Auslegung des Gemeinnützigkeitsrechts aufzeigen.“
Die Ungleichbehandlung der politisch aktiven Zivilgesellschaft untergräbt Organisationen, die sich für Menschenrechte, Demokratie, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit einsetzen. Das Gemeinnützigkeitsrecht sollte politisch überarbeitet werden. Campact rechnet damit, Anfang 2024 einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Die Organisation fordert, dass Engagements für Grundrechte, Menschenrechte, Demokratie, Antidiskriminierung, soziale Gerechtigkeit und Frieden als Akte der Nächstenliebe gelten müssen. So muss der Gesetzgeber Sportvereinen grundsätzlich erlauben, zu Demonstrationen gegen Rassismus aufzurufen.
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Quelle: www.ntv.de