Bund der Steuerzahler - Campact Beschwerde bei den Steuerbehörden BdSt
Die Kampagnengruppe Campact hat bei der IRS eine Beschwerde gegen sechs Landesverbände der Taxpayers Association eingereicht. Die Aktivisten behaupten, dass die Lobbyvereinigung wegen ihrer starken Einbindung in die Politik zu Unrecht als gemeinnützig behandelt wird. Campact hofft, mit der Klage eine neue Debatte über das Gemeinnützigkeitsrecht anzustoßen, hieß es am Dienstag.
Eine Non-Profit-Organisation ist eine Tätigkeit, die der Öffentlichkeit dient. Zu den gemeinnützigen Organisationen gehören Vereine, Stiftungen oder Institutionen. Campact und das Globalisation Key Network Attac haben vor einigen Jahren aufgrund der Entscheidung des Bundesfinanzhofs ihren Gemeinnützigkeitsstatus verloren. Ohne den Status der Gemeinnützigkeit können Spender ihre Spenden nicht von der Steuer absetzen. Dies ist ein schwerer Schlag für diese Organisationen, die sich größtenteils durch Spenden finanzieren.
Das Problem: politische Äußerungen
Das Bundesverfassungsgericht (BFH) hat entschieden, dass die Beeinflussung der öffentlichen Meinung an sich kein gemeinnütziger Akt der politischen Bildungsarbeit ist. Campact argumentiert nun, dass auch der Bund der Steuerzahler regelmäßig öffentlich zu politischen Entscheidungen Stellung nimmt, "um seine eigenen Positionen und Forderungen durchzusetzen". Campact-Vorstandsmitglied Felix Kolb sagte der Deutschen Presse-Agentur (DPA), der BdSt habe sich vor der letzten Bundestagswahl nachdrücklich für eine Befreiung von der Vermögenssteuer eingesetzt.
Der Verband argumentierte, dass die sechs Landesverbände des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Schleswig-Holstein, Bremen/Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (BdSt) ihre Gemeinnützigkeit verlieren müssten. Diese Behauptung stützt er auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten über die Tätigkeit des BdSt. Die sechs Landesverbände, über die sich Campact nun beschwert, haben alle den gleichen Satzungszweck wie Attac und sollten daher auch gleich behandelt werden.
Campact kann die Ungleichbehandlung nicht verstehen
"Campact versucht nicht, dem Bund der Steuerzahler etwas wegzunehmen", betonte Kolb. "Wir wollten mit unserer Anzeige die Ungleichheit in der Auslegung des Gemeinnützigkeitsrechts am Beispiel der einflussreicheren Vereine aufzeigen." Die Ungleichbehandlung der politisch aktiven Zivilgesellschaft untergräbt Organisationen, die sich für Menschenrechte, Demokratie, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit einsetzen.
Das Gemeinnützigkeitsrecht sollte politisch verändert werden. Campact rechnet Anfang 2024 mit einem Gesetzesentwurf. Er fordert, dass das Engagement für Grund- und Menschenrechte, Demokratie, Antidiskriminierung, soziale Gerechtigkeit und Frieden als gemeinnützig anerkannt werden muss. So muss der Gesetzgeber beispielsweise Sportvereinen grundsätzlich erlauben, zu Demonstrationen gegen Rassismus aufzurufen.
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Quelle: www.stern.de