Gesundheit - Bundestag soll e-prescribing vorantreiben
Mit jahrelanger Verspätung sollen das elektronische Rezept und die digitale Patientenakte Einzug in den Alltag halten. Das ist das Ziel des Gesetzgebungsprogramms der Ampelkoalition, das der Bundestag heute beschließen soll.
So soll das elektronische Rezept bis Anfang 2024 standardisiert und verpflichtend sein. Anfang 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten eine elektronische Patientenakte erhalten - es sei denn, sie lehnen sie selbst ab. Umfassende Gesundheitsdaten sollen für die Forschung genutzt werden, so die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte, die "Digitalisierung" des Gesundheitssystems sei "längst überfällig für ein Update". "Wir werden in Zukunft aus den elektronischen Patientenakten einiger weniger, die bisher nicht verfügbar waren, persönliche Gesundheitsdatenräume für alle machen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Das bedeutet, dass nicht nur alle Behandler die relevanten Informationen an einem Ort einsehen können, sondern auch die Patienten selbst, "was letztlich Faxgeräte und Aktenordner überflüssig macht und die Patientenautonomie und die Patientenrechte stärkt."
Jens Baas, Leiter der Techniker Krankenkasse, sagt, dass die E-Dokumentation natürlich bei jedem Arztbesuch Teil der Behandlung sein muss. Es ist wichtig, dass sie benutzerfreundlicher wird. Das Einloggen muss vereinfacht werden. "Da die Patienten daran gewöhnt sind, andere Anwendungen zu benutzen, müssen sie auch im Dokument per Gesichtsscan oder Fingerabdruck identifiziert werden können", sagt Baas. Das Dokument muss vom Arzt schnell und einfach ausgefüllt werden können und darf keine Zeitverschwendung in der Praxis darstellen.
Konkret gibt es zwei Rechtsvorschriften, die die Anwendung beschleunigen und den Patienten echte Vorteile bringen sollen.
Eine elektronische Patientenakte, die für alle funktioniert
Endlich ist der Durchbruch für digitalisierte Patientendokumente gelungen - gespeichert als persönliche Daten, die ein Leben lang bei allen Ärzten verbleiben. Mit gebündelten Daten sollen auch Wechselwirkungen zwischen Medikamenten und Mehrfachuntersuchungen vermieden werden. Die E-Akte wird 2021 als freiwillige Leistung eingeführt, aber bisher haben nur etwa 1 Prozent der 74 Millionen gesetzlich Versicherten sie. Das angekündigte Ziel sind 80 Prozent bis 2025. Die Regierung setzt auf das Prinzip des "Opting-out": Laut Gesetzentwurf sollen die Krankenkassen bis zum 15. Januar 2025 umfangreiche Informationen bereitstellen und automatisch eine elektronische Akte für jeden anlegen - es sei denn, man widerspricht.
Elektronische Akten mit bestimmten Identifikationsregeln sollen über eine Kassenanwendung zugänglich sein. Sie sollten selbst entscheiden können, was Ärzte einrichten können und wer auf was zugreifen darf. Zunächst sollte eine Übersicht über die Medikamente zur Verfügung stehen, gefolgt von den Ergebnissen von Labortests usw. Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, sollten Sie Ihre Daten mitnehmen können.
Umfassendes e-prescribing
Schon seit einiger Zeit können elektronische Rezepte über spezielle Apps oder gedruckte QR-Codes anstelle der üblichen rosa Zettel eingelöst werden. Die Einführung in größerem Umfang hat sich jedoch aufgrund technischer Probleme mehrfach verzögert. Jetzt gibt es eine einfachere Möglichkeit, sie einzulösen, indem man einfach die Versicherungskarte in ein Kartenlesegerät in der Apotheke steckt. Ab dem 1. Januar 2024 sind die Ärzte per Gesetz verpflichtet, Rezepte elektronisch auszustellen.
Die Verpflichtung besteht eigentlich schon seit Anfang 2022. Die derzeitige Praxis sollte jedoch geändert werden, da die Voraussetzungen dafür in letzter Zeit nicht überall gegeben sind. Dazu gehören angeschlossene Geräte für die geschützte Datenautobahn im Gesundheitswesen. E-Rezepte werden auf einem zentralen Server gespeichert, von dem aus die Apotheken berechtigt sind, sie abzurufen, wenn eine Kassenkarte eingesteckt wird. In Zukunft wird die E-Rezept-Anwendung auch in die Kassenanwendung integriert werden.
Leichtere Datenrecherche
Auch die Forschung mit Gesundheitsdaten soll vorankommen. Dazu soll das Gesetz die Möglichkeit schaffen, Daten aus unterschiedlichen Quellen - etwa von Krebsregistern und Krankenkassen - an einer zentralen Stelle zu verknüpfen. Die Daten sollten verschlüsselt (pseudonymisiert) werden. Für Daten, die in elektronischen Patientenakten gespeichert sind, ist wiederum ein Opt-Out-Modell vorzusehen: Sie sollten zunächst eine "Datenspende" zu Forschungszwecken erhalten, die Sie ablehnen können.
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Quelle: www.stern.de