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Bundesgerichtshof überprüft Urteil gegen ehemaligen Konzentrationslagersekretär

Eine frühere Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof wurde wegen Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) muss nun entscheiden, ob dieses Urteil rechtskräftig wird.

Der Bundesgerichtshof prüft das Urteil gegen eine frühere Sekretärin des...
Der Bundesgerichtshof prüft das Urteil gegen eine frühere Sekretärin des Stutthof-Konzentrationslagers bei Danzig.

- Bundesgerichtshof überprüft Urteil gegen ehemaligen Konzentrationslagersekretär

Kann eine Zivilangestellte in einem Konzentrationslager bei der NS-Massenmord an mehr als 10.000 Fällen mitgewirkt haben? Diese Frage wird heute vom Bundesgerichtshof (BGH) diskutiert. Der 5. Strafsenat in Leipzig muss entscheiden, ob ein Urteil gegen die nun 99-jährige ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. Bestand hat.

Der Prozess begann am Morgen mit großem öffentlichen Interesse. Der BGH hatte sein relativ kleines Gebäude in Leipzig gegen den großen Verhandlungssaal des Bundesverwaltungsgerichts getauscht. Die Zuschauerplätze waren voll besetzt. Die ältere Angeklagte kam nicht nach Leipzig und muss nicht anwesend sein.

Zwei Jahre auf Bewährung

Das Landgericht hatte sie im Dezember 2022 wegen Beihilfe zu 10.505 Morden und fünf Fällen versuchten Mordes zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Ihre Anwälte legten Berufung ein.

Der Fall gilt als möglicherweise letzte Strafverfolgung der Nazi-Massenmorde. Irmgard F. arbeitete von Juni 1943 bis April 1945 als Sekretärin im Büro des Kommandanten des KZ Stutthof bei Danzig. Laut Urteil des Landgerichts Itzehoe hat sie durch ihre Arbeit den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Häftlingen geholfen.

Verteidigung: Rechtliche Standards weiterentwickeln

Die Anwälte der Frau, Wolf Molkentin und Niklas Weber, hatten die Berufung damit begründet, dass essenzielle rechtliche Fragen unbeantwortet blieben. Unter anderem habe das Landgericht nicht klar erklärt, wie bewusst die Angeklagte in die Morde der SS involviert war. Als Zivilangestellte war sie nicht in eine Befehlskette integriert.

Die Bundesanwaltschaft hat die mündliche Verhandlung in Leipzig beantragt. Nach deren Meinung stellt der Fall "grundlegende Fragen zur strafrechtlichen Haftung für Beihilfe zum Mord durch die Ausführung von Aufgaben in einem Konzentrationslager". Auch die Tatsache, dass das KZ Stutthof kein reines Vernichtungslager war, spielt eine Rolle. Der Bundesgerichtshof hat zu dieser Konstellation noch keine Entscheidung getroffen.

Entscheidung erst im August

Der 5. Strafsenat wird die Berufung eingehend diskutieren. Eine Entscheidung wird am Mittwoch nicht fallen, sondern laut BGH entweder am 6. oder 20. August bekanntgegeben.

Verteidiger-Blog-Ankündigung des BGH vom 1. Februar 2024 Ankündigung des BGH vom 13. März 2024

Die Verteidigung argumentierte, dass das Landgericht die bewusste Involvierung von Irmgard F. in die SS-Morde klären sollte, insbesondere da sie als Zivilangestellte nicht in eine Befehlskette integriert war. Folgender Aspekt soll in die Betrachtung einbezogen werden: Ob die rechtlichen Standards für Beihilfe zum Mord im Kontext von Konzentrationslagern weiterentwickelt werden müssen, um für solche komplexen Fälle zu gelten.

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