- Bühnengewinn für Compact <unk> Verbot ausgesetzt
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als Niederlage: Das Gericht in Leipzig hat die von ihr verhängte Verbotsverfügung gegen das rechtsextreme "Compact"-Magazin vorerst ausgesetzt. Das bedeutet, dass das Magazin vorerst wieder erscheinen kann. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren getroffen.
Das Gericht hat Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots geäußert und die Bedeutung der Pressefreiheit betont. Da Faesers Verbot zum sofortigen Erliegen des gesamten Druck- und Online-Angebots von "Compact" geführt hätte, trägt das Recht auf Pressefreiheit hier besonderes Gewicht, wie die Bundesrichter erklärten. Bis zu einer endgültigen Entscheidung im Rechtsstreit kann die Medienfirma ihre Aktivitäten fortsetzen.
Verbot aufgrund des Vereinsgesetzes
Faeser hatte "Compact" am 16. Juli aufgrund des Vereinsgesetzes verboten. Sie begründete dies damit, dass das Magazin eine "zentrale Sprachrohr der rechtsextremen Szene" sei. Das Verbot zeige, "dass wir auch gegen die intellektuellen Brandstifter vorgehen, die ein Klima der Hass und Gewalt gegen Flüchtlinge und Migranten schüren und unsere demokratische Staatsordnung stürzen wollen". Es gab auch zeitgleich Durchsuchungen in mehreren Bundesländern.
"Compact" hatte Klage und einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehung des Verbots eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Das Gericht hat nun über den Eilantrag entschieden.
Gericht lässt Erfolgsaussichten der Klage offen
Dabei "summarisch" geprüft, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Dies erscheint offen, wie das Bundesverwaltungsgericht feststellte. Es kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden, ob das Magazin den Verbotsgrund der sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtenden Bestrebungen erfüllt.
Während es Hinweise auf Verletzungen der Menschenwürde und eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber grundlegenden verfassungsmäßigen Prinzipien in den Publikationen gibt, bestehen Zweifel, ob dies so dominant ist, dass ein vollständiges Verbot von "Compact" in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt wäre. Hier könnten andere Mittel, wie Presserechtmaßnahmen oder Veranstaltungsverbote, angezeigt sein.
Chefredakteur Jürgen Elsässer kündigte an, dass er die Arbeit schnell wiederaufnehmen will. "Wir können jetzt für mindestens zwei bis drei Jahre in Frieden arbeiten", sagte er auf der Plattform X. Das sei der größte Triumph der Nachkriegsgeschichte. "Compact" lebt!"
Die Entscheidung aus Leipzig wurde auch von der AfD begrüßt. "Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Lanze für die Pressefreiheit gebrochen und der Bundesinnenministerin eine massive Ohrfeige verpasst", sagte die Fraktionsvorsitzende Alice Weidel in einer Statement ihrer Fraktion.
Das Innenministerium bleibt bei seiner Rechtsmeinung
"Das Bundesministerium des Innern hat das verfassungsfeindliche, kämpferisch-aggressive Verhalten der 'Compact-Magazin GmbH' in der Verbotsverfügung umfassend begründet und es mit umfangreichem Beweismaterial der Sicherheitsbehörden unterlegt", sagte eine Sprecherin des Ministeriums nach der Veröffentlichung der Gerichtsentscheidung. Es werde seine Rechtsmeinung in den Hauptsacheverfahren weiterhin umfassend darlegen und die dominierende verfassungsfeindliche Ausrichtung weiter belegen.
Auch Beweismittel, die im Rahmen von gerichtlichen Durchsuchungen sichergestellt wurden, können weiterhin in den Verfahren verwendet und sind derzeit vom Ministerium ausgewertet werden. Die Vereinigung zeigt enge Verbindungen zur rechtsextremen Identitären Bewegung und dem rechtsextremen Parteien-Spektrum, wie die Sprecherin mitteilte. Dies zeige sich beispielsweise in der gegenseitigen Teilnahme und Unterstützung von Veranstaltungen.
Deutscher Journalisten-Verband: Engagement für Pressefreiheit
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) beschrieb die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als ein klares Engagement für das Grundrecht der Pressefreiheit. "Das bedeutet, dass das Compact-Verbot ein politischer Schnellschuss war, der heute nach hinten losgegangen ist", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. "Ich würde es begrüßen, wenn die Bundesinnenministerin ihren legitimen Kampf gegen Rechtsextremismus im Einklang mit den verfassungsmäßig verankerten Grundrechte führen würde."
In der Verbotsverfügung hatte das Bundesministerium des Innern ausgeführt: "Es kann gefürchtet werden, dass Empfänger der Medienprodukte durch die Publikationen, die auch die Überwindung der politischen Ordnung offen propagieren, angestiftet werden und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung angeregt werden."
Während des Verbots gab es Durchsuchungen in mehreren Bundesländern. Laut Gerichtsurteil können die sichergestellten Beweismittel, darunter Computer und andere Technik, weiterhin ausgewertet werden. Die Gegenstände müssen jedoch innerhalb einer Woche freigegeben werden, wie ein Sprecher mitteilte. Es ist noch nicht absehbar, wann über den Rechtsstreit eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Das Gericht erkannte in dieser Situation die Bedeutung der Pressefreiheit an, da Faesers Verbot zum sofortigen Erliegen des gesamten Druck- und Online-Angebots von "Compact" hätte führen können. Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren kann die Medienfirma ihre Aktivitäten fortsetzen.
Obwohl es einige Hinweise auf Verletzungen der Menschenwürde und aggressive Haltungen gegenüber verfassungsmäßigen Prinzipien gibt, äußerte das Gericht Zweifel an der Rechtfertigung für ein vollständiges Verbot von "Compact" und schlug alternative Maßnahmen wie Presserechtmaßnahmen oder Veranstaltungsverbote vor.