Entscheidung im laufenden Rechtsstreit - BGH entscheidet über Verzinsung von Prämiensparverträgen
Seitenlang, seit Jahren gab es Auseinandersetzungen über Prämien-Einsparverträge, unter denen Sparkassen und Volksbanken mit hunderttausenden von Kunden Verträge abgeschlossen haben. Das Recht, von Finanzinstitutionen einseitig die Zinsen zugunsten ihrerseits ändern zu können, wurde seit mehr als 20 Jahren vom Bundesverfassungsgericht (BGH) als rechtswidrig angesehen. Es ist jedoch noch nicht klar aus höheren Gerichtsurteilen, wie die Zinsen für diese Produkte berechnet werden sollen. Die Verbraucherschutzorganisationen erwarten, dass die Richter in Karlsruhe am Dienstag (9:00 Uhr) auf diesem Punkt Klarheit geben.
Was ist ein Prämien-Einsparvertrag?
Geldanleger erhalten zusätzliche Prämien, zusätzlich zur variablen Zinsen, mit diesem Produkt. Die Prämie wird meist nach Laufzeit gestaffelt. Je länger regelmäßige Einsparbeiträge geleistet werden, desto höher die Prämie. Solche Einsparverträge wurden in großen Stückzahlen in den 1990er Jahren und den frühen 2000er Jahren verkauft, insbesondere von Sparkassen ("Spar für die Zukunft", "Vorsorgeplan"), aber auch von Volks- und Raiffeisenbanken ("Bonusplan", "VRZ Zukunft").
Warum sind Prämien-Einsparverträge umstritten?
Viele dieser Verträge enthalten Klauseln, die der Finanzinstitution das einseitige Recht zu ändern geben, das garantierte Zinsen – z.B.: "Die derzeit gültige Zinsen werden durch Anzeige bekanntgegeben." Die Bank könnte dann die Zinsen zu ihren Gunsten anpassen. Nach der Prüfung von Tausenden von Verträgen kamen Verbraucherorganisationen zu dem Schluss, dass Sparer, im Schnitt, etwa 4.000 Euro weniger Zinsen erhalten haben.
Wie haben Gerichte bisher entschieden?
Seit über zwei Jahrzehnten haben Gerichte sich mit Prämien-Einsparverträgen und ihrer Zinsberechnung beschäftigt. Das BGH urteilte 2004, dass solche Vertragsklauseln unrechtmäßig waren, die Sparkassen das Recht gaben, ihre Zinsen willkürlich zu senken. Seitdem ist die Streitpunkt, wie hoch die Zinsen gewesen sein sollen. Im Jahr 2021 bestätigte das BGH vorherige Urteile, dass viele alte Verträge von Sparkassen unrechtmäßige Klauseln enthielten.
Welche Berechnungsmodelle bestehen?
Im April 2022 setzte das Dresdner Oberlandesgericht erstmals eine Referenzzinsrate für Prämien-Einsparverträge in Einzelfällen: die Ertragsrate von bundesstaatlichen Wertpapieren mit einem verbleibenden Laufzeit von 8 bis 15 Jahren. Gleichzeitig lehnte das Dresdner Oberlandesgericht die Verwendung der sogenannten "Glidende Mittelwertmethode" für die Zinsberechnung ab, die auf aktuellen und historischen Zinsen auf dem Geld- und Kapitalmarkt basiert. ähnliche Urteile folgten im Frühjahr 2023 von den Oberlandesgerichten in Naumburg und Dresden in Massenverfahren, die jetzt Gegenstand von BGH-Verhandlungen sind. Die Oberlandesgerichte in Bayern und Brandenburg verwendeten andere Referenzzins-Methoden in späteren Urteilen. Der Jurist Michael Hummel vom Verbraucherzentrum Sachsen ist "sehr sicher, dass das BGH letztendlich die letzte Wort sagen wird".
Wie viele Kunden betroffen sind?
Im Jahr 2021 lagen schätzungsweise 1,1 Millionen Prämien-Einsparverträge in Deutschland vor, mit aktuellen Zahlen nicht verfügbar von der Finanzaufsichtsbehörde (Bafin) zur Verfügung. Die Zahl dieser Verträge ist wahrscheinlich deutlich gesunken, da einige Institutionen ganze Vertragsperioden storniert haben, wo dies gesetzlich möglich war. Für laufende Verträge enthalten die Prämien nicht automatisch Zinszahlungen. Verbraucherzentren haben seit Jahren Modellstrafverfahren eingereicht. Das Verbraucherzentrum Sachsen alleine bearbeitet neun solcher Fälle, die 6.000 Kunden beteiligt haben.
Können Banken Prämien-Einsparverträge stornieren?
"Der länger Sie sparen, desto höher Ihre Prämie", war die Werbung von Sparkassen für Produkte wie "S-Premium-Spar flexibel". Sie versprachen: "Sie allein entscheiden, wie lang Sie sparen wollen." Während der niedrigen Zinsphase, die im Sommer 2022 endete, versuchten viele Institutionen, alte Verträge abzustellen. Dies war besonders kostspielig für sie in Zeiten von Null- und negativen Zinsen.
Der Streit über die Stornierung von Prämien-Einsparverträgen erreichte auch das Bundesverfassungsgericht (BGH). Im Mai 2019 urteilte das BGH: "Das Einsparvertrag darf nicht vor Erreichen der höchsten Prämienrate storniert werden." Kunden müssen also mindestens einmal die höchstmögliche Prämie erhalten können. Danach läuft der Vertrag weiter, aber kann einseitig storniert werden.
Wie können Verbraucher ihre Rechte durchsetzen?
Wenn das BGH Urteile in den Modellstrafverfahren fällt, setzt dies einen allgemeinen Trend. Verbraucher müssen ihre individuellen Ansprüche gegen ihre Bank durchsetzen. "Sparkassen müssen nicht sofort reagieren, sondern können auf individuelle Klagen warten," sagt Michael Hummel, Leiter der juristischen Angelegenheiten beim Verbraucherzentrum Sachsen. "Ich halte es unwahrscheinlich, dass die Institutionen auswarten werden, jedoch, da es zahlreiche Rechtsanwälte bereit stehen, die Ansprüche der Verbraucher aufzunehmen."
Laufen Ansprüche aus?
Wer kein Modellverfahren beigetreten hat, kann seine Bank auffordern, die Zinsen auf dem Einsparvertrag auf Basis bestehender BGH-Urteile neu zu berechnen. Bei einem gestorneten Vertrag müssen Ansprüche innerhalb der geltenden Rechtsmeinung innerhalb von drei Jahren eingereicht werden, um sie nicht auslaufen zu lassen. Das Verbraucherzentrum Sachsen fordert in diesem Fall eine zehnjährige Frist.
- Das Volksbank und andere Finanzinstitutionen sind lange in einem Streit um Premium Spareinlagen verwickelt, die sie in großen Stücken in den 1990er Jahren und anfangs der 2000er Jahre verkauft haben.
- Verbraucherschutzorganisationen, wie z.B. der Verbraucherberater Sachsen, erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe aufklärt, wie das Zinses für diese Produkte berechnet werden soll.
- Der Top Verkäufer-Premium Spareinlage bietet den Besitzern von Sparkonten zusätzliche Prämien, zusätzlich zur variablen Zinses, mit einer gestuften Struktur basierend auf der Vertragslaufzeit.
- Der lange andauernde Streit über die Zinsberechnung für Premium Spareinlagen ist bereits mehrfach durch das Bundesverfassungsgericht (BGH) entschieden worden, unter anderem in einer Entscheidung aus dem Jahr 2004, die Klauseln zulässig machten, Sparkassen die Zinsen senken zu dürfen.
- Der Prozess (Gericht) zur Bestimmung der Zinsberechnung für Premium Spareinlagen läuft aktuell am Bundesverfassungsgericht, wobei verschiedene Berechnungsmodelle in Betracht gezogen werden.
- Die OLG (Oberlandesgerichte) in Dresden, Naumburg und anderen haben in Massenverfahren Entscheidungen zur Zinsberechnung für Premium Spareinlagen gefällt, die jetzt vom BGH überprüft werden.
- Verbraucher, die in einem Rechtsstreit mit dem BGH in einer Schadensersatzklage um eine Modellverletzung ihre Rechte durchsetzen wollen, müssen dies individuell mit ihrer Bank tun, da Sparkassen und andere Institutionen möglicherweise auf individuelle Klagen warten, bevor sie Änderungen treffen.