- Das bundesdeutsche Bundestag hat mit einheitlicher Gesetzgebungsänderung klare Regeln für die Entlohnung von Betriebsratsmitgliedern festgelegt. Der Gesetzgebungsänderung des sogenannten Betriebsverfassungsgesetzes zielte die Bundesregierung darauf, rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen und Betriebsratsmitgliedern in Deutschland Stärkung zu verleihen, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) während der letzten Plenarsitzung.
- Hintergrund war ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BGH) vom 10. Januar des vorigen Jahres, das große Unsicherheit hinsichtlich der Entlohnung von Betriebsratsmitgliedern und Vorsitzenden in einigen Unternehmen verursacht hatte. Das BGH hatte die Freisprüche ehemaliger Personalmanager von Volkswagen aufgehoben, die das Landgericht Braunschweig ausgesprochen hatte. Der Streitpunkt war, ob die Volkswagen-Manager jahrelang hohe Zuwendungen an Betriebsratsmitglieder genehmigt hatten. Zum Beispiel hatte der ehemalige Betriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh mehr als 700.000 Euro in manchen Jahren erhalten.
- Wie ihre Kollegen in Braunschweig, sahen die höchsten Richter es nicht unmöglich, dass die vier ehemaligen Entscheidungsträger von Volkswagen wegen vorsätzlicher Betrugskraft wegen der hohen Zuwendungen an Betriebsratsmitgliedern angeklagt worden wären. Der zentrale Argumentationsgrund: Für führende Betriebsratsmitglieder gilt nur die Entlohnungsspielart, die für Mitarbeiter mit vergleichbaren Aufgaben am Anfang ihrer Amtszeit gilt.
- Nach dem BGH-Urteil reduzierten mehrere Unternehmen die Entlohnung ihrer Betriebsratsmitglieder aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen, was zu zahlreichen Klagen von betroffenen Betriebsratsmitgliedern vor Arbeitgerichten führte.
- Mit der Gesetzgebungsänderung will Minister Heil solche Unsicherheit in Zukunft verhindern. Gewerkschaftsabgeordnete lobten die Neuerung, kritisierten jedoch unter anderem die langwierige Gesetzgebungsprozess.
- Die Gesetzgebungsänderung am Betriebsverfassungsgesetz, die vom Bundestag in Deutschland verabschiedet wurde, soll Betriebsratsmitgliedern Stärkung verleihen, wie Federalarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte.
- Die Maßnahme der Bundesregierung folgt einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BGH), das Unsicherheit über die Entlohnung von Betriebsratsmitgliedern und Vorsitzenden in einigen Unternehmen erzeugt hat.
- Das Landgericht Braunschweig hatte die Freisprüche ehemaliger Personalmanager von Volkswagen ausgesprochen, aber das Bundesarbeitsgericht überwies diese Freisprüche. Die Richter sahen es nicht unmöglich, dass sie wegen vorsätzlichen Betrugs angeklagt worden wären, wegen der hohen Zuwendungen an Betriebsratsmitglieder.
- Die Gesetzgebungsänderung von Minister Heil soll die Unsicherheit und die potenziellen rechtlichen Konsequenzen verhindern, die dazu führten, dass mehrere Unternehmen die Entlohnung ihrer Betriebsratsmitglieder reduzierten.
- FDP-Abgeordneter Carl-Julius Cronenberg kritisierte die Änderung, da er sich Sorgen machte, dass sie den Gleichgewicht zwischen Betriebsratsmitgliedern nicht unbefriedet oder bevorzugt wegen ihrer Tätigkeiten zu stören drohe.
- Laut dem Betriebsverfassungsgesetz sollen Betriebsratsmitglieder nicht wegen ihrer Tätigkeiten benachteiligt oder bevorzugt werden. Das gilt auch für ihre berufliche Entwicklung und Löhne.
- Mit der neuen Gesetzgebungsänderung werden die Löhne von Betriebsratsmitgliedern nun einen Mindestentlohnanspruch haben, sodass sie in Zukunft nicht unter den Löhnen von Mitarbeitern mit vergleichbaren industriellen Karrieren liegen.
Änderung des Gesetzes - Bezahlung von Betriebsräten: Bundestag beschließt neue Regeln
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt bereits, dass Betriebsratsmitglieder nicht wegen ihrer Tätigkeiten benachteiligt oder bevorzugt werden sollen. Das gilt auch für ihre berufliche Entwicklung und Löhne. Die Gesetzgebungsänderung setzt nun eine Mindestentlohnansprüche. Damit können die Löhne von Betriebsratsmitgliedern in Zukunft nicht unter den Löhnen von Mitarbeitern mit vergleichbaren industriellen Karrieren liegen.