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Bevorstehende Finanzierungsanbahnung für den Heizungsaustausch.

Wer erhält welchen Betrag?

Steht bald vor mehr Wohnhäusern: eine Wärmepumpe.
Steht bald vor mehr Wohnhäusern: eine Wärmepumpe.

Bevorstehende Finanzierungsanbahnung für den Heizungsaustausch.

Die Heizungsgesetzgebung war lange Zeit Thema der Diskussion, und jetzt ist eine Entscheidung getroffen. Personen, die sich auf grünere Heizungsoptionen einlassen möchten, können von der Regierung finanzielle Unterstützung erhalten. Das nächste Rundumfeld ist gestartet.

Ein erfahrener Informant rät jeder Interessierten, sofort zu handeln.

Seit dem 27. Februar sind Eigentümer von Einfamilienhäusern, die dort wohnen, für staatliche Unterstützung bei der Umstellung ihrer Heizungsanlagen auf ökologischere Alternativen berechtigt. Bestätigt wurde dies von der verantwortlichen Bank KfW und dem Bundeswirtschaftsministerium. Bis jetzt wurden etwa 27.000 Anträge eingereicht. Der Antragsprozess ist für Mieter, privat oder öffentlich, in Wohnungen mit Zentralheizung sowie für Eigentümer in Wohnungsgemeinschaften, die in ihren persönlichen Wohnungen die Heizung renovieren wollen. Dies gilt auch für Anträge für nicht-wohnungsbetriebliche Einrichtungen.

Welche Höchstsumme ist verfügbar?

Die Höchstsumme beträgt 70%, unter bestimmten Bedingungen. Für Wohn- und Gewerbegebäude sind 30% der Mittel verfügbar. Es gibt zusätzlich eine Effizienzprämie von 5% für Wärmepumpen, die Wasser, Erde oder natürliche Kältemittel als Wärmequelle verwenden.

Der Geschwindigkeitsbonus von 20% für den schnellen Austausch alter Gas- und Ölheizungsanlagen, Nachtwärmespeichern und veralteter Biomasseheizungsanlagen wird für selbstkonsumierende Haushalte bis 2028 angeboten. Danach wird der Bonus allmählich reduziert, beginnend mit einem Rückgang von 17% ab Januar 2029. Für Haushalte mit Haushaltseinkommen, das steuerpflichtig bis zu 40.000 Euro beträgt, gibt es einen Einkommensbonus von 30%. Ein Zuschuss von 2.500 Euro wird für Biomasseheizungsanlagen gewährt, die an bestimmten Staubemissionsgrenzen halten.

Für Eigentümer mit KfW-Verpflichtungen für die Heizungsauslösung können Anträge auf eine niedrigzinsige Kreditfinanzierung bei einer Bank - meist ihrer eigenen - gestellt werden. Anträge können bis zum 30. November eingereicht werden, wenn sie vor dem 31. August gestartet sind.

Kritik

Die Wohnungs- und Immobilienbranche kritisiert den Prozess aufgrund seiner Komplexität. "Das bereits komplizierte Fördergeld wird durch die gestaffelte Antragsstart noch komplizierter", so die Begründung. Die Wohngemeinschaft kritisierte auch, dass die Mittel erst im September verteilt werden. Das Verbraucherverband (vzbv), hingegen, lobte den schnelleren und benutzerfreundlicheren Prozess.

Der Zentralverband der Sanitärheizung und Klimatechnik fordert Interessierte auf, sofort zu handeln. Der Geschäftsführer Helmut Bramann bestätigte, dass Lieferengpässe bei Herstellern und Handwerkern nicht mehr ein Problem sind. Wer sich verzögert, warnt er, könnte Komplikationen in zukünftigen kommunalen Heizungsplanungen riskieren. "Deshalb: Handeln Sie jetzt, auch wenn Sie die reduzierte Flexibilität in zukünftigen bundeshaushaltsweiten Finanzierungen beachten."

Die Fördermittel müssen nach 2024 fortgesetzt werden, fordert der Energie- und Bauexperte Thomas Engelke vom vzbv. "Da diese Haushaltsmittel jährlich im Bundeshaushalt enthalten sein müssen, muss der Bundesfinanzminister sich dafür einsetzen." Engelke warnte dagegen, dass Konsumenten Angst aufkommen könnten aufgrund möglicher Fördersuspensionen oder -reduzierungen. Zuschüsse sind nur so lange verfügbar, wie sie nicht aufgebraucht werden.

"Wir gehen davon aus, dass die Mittel fast aufgebraucht sind", teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums mit. Das Ministerium hat etwa 16 Milliarden Euro im aktuellen Jahr für ökologisch-effiziente Baufinanzierung bereitgestellt, was verschiedene Renovierungsmaßnahmen wie Dachisolierung oder Fensterersatz umfasst.

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Quelle: www.ntv.de

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