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Beschwerungen gegen Mindestlöhne in der Yogaschule erfolglos

Ein Yoga-Zentrum bietet bundesweit Kursangebote und Fortbildung an. Es sieht sich als religiöse Gemeinschaft und lehnt deshalb die Mindestlöhne ab. Allerdings scheitern die Verfassungsbeschwerden des Vereins.

Ein Yoga-Zentrum sollte eine Frau die mindestlöhnten Entnahme für ihren Arbeit leisten - und legte...
Ein Yoga-Zentrum sollte eine Frau die mindestlöhnten Entnahme für ihren Arbeit leisten - und legte eine Verfassungsbeschwerde dagegen ein (Bild)

Bundesverfassungsgericht - Beschwerungen gegen Mindestlöhne in der Yogaschule erfolglos

Ein Yoga- und Meditation-Zentrum scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht auf Grund von Verfassungsbeschwerden. Die Vereinigung wollte Urteile des Bundesarbeitsgerichts herausforderen, die festgestellt hatten, dass zwei ehemalige Mitglieder Ansprüche auf die gesetzliche Mindestlöhne für ihre Arbeit am Yoga-Ashram, einem spirituellen Retreat-Center, hatten. Das Senat des Karlsruher Gerichtshofs hat die Verfassungsbeschwerden nicht angenommen, wie aus dem Gerichtsurteil bekannt wurde. Sie hatten die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt und gab es keinen Anlass für Annahme. (Az. 1 BvR 2244/24; 1 BvR 2231/24)

Die Arbeitssgerichte in Erfurt hatten im April 2023 entschieden, dass eine ehemalige Priesterin aus dem Yoga-Ashram Ansprüche auf die gesetzliche Mindestlöhne statt Tipps für ihre Dienste geltend machen durfte. Der Erfolgskläger war ein Mitglied von Yoga Vidya e.V. von 2012 bis 2020 und arbeitete als "Sevaka" (Diener) in Seminarplanung und Online-Marketing. Die bundesweit agierende Vereinigung mit Sitz in Horn-Bad Meinberg in Nordrhein-Westfalen sieht sich als spirituell-religiöse Gemeinde.

Yoga als Religion?

Das Arbeitssgericht hatte damals festgestellt, dass die Klägerin keine Dienste als Mitglied der Vereinigung oder einer Welanschauungsgemeinschaft, sondern als Angestellte erbracht hatte. Deshalb war sie an den Mindestlöhnen gebunden. Der Fall eines zweiten Ashram-Mitglieds verlief ähnlich. Die Vereinigung sah ihre Recht auf freie religiöse Übung verletzt und legte eine Verfassungsbeschwerde ein. Der Sevaka-Dienst war ein integraler Bestandteil ihrer Glaubensausübung und nicht als Arbeit zu bewerten, erklärte ein Sprecher vor dem Urteil.

Ob die Annahme des Bundesarbeitsgerichts, dass die Vereinigung nicht eine religiöse Gemeinde mit verfassungsmäßig geschützten religiösen Freiheiten ist, vereinbar ist, bleibt offen, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute ausgesagt hat. "Neither has it been proven nor is it otherwise apparent that the services rendered by the plaintiffs for the maintenance of the lodging and seminar business of the association and the sale of Yoga products, for whose labor law assessment it is relevant here, were religiously motivated."

  1. Das Beschwerdeverfahren des Yoga- und Meditation-Zentrums gegen die gesetzliche Mindestlöhne für ihre Mitglieder vor dem Bundesarbeitsgericht wurde anfangs in Nordrhein-Westfalen, dem Sitz der Vereinigung, eingereicht.
  2. Trotz der Ablehnung ihrer Verfassungsbeschwerden durch den Karlsruher Senat, entschloss sich die Vereinigung, das Thema bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu eskalieren, mit Verweis auf eine Verletzung ihrer religiösen Freiheiten.
  3. In Erfurt hatte eine ehemalige Mitgliederin des Yoga-Ashrams erfolgreich für den gesetzlichen Mindestlöhnen argumentiert, da ihre Arbeit als Beschäftigung, nicht als religiöser Dienst eingestuft wurde. Trotzdem legte die Vereinigung, die sich ihrer grundrechtlichen Religionsfreiheit verweigerte, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.
  4. Die Annahme des Bundesarbeitsgerichts, dass die Vereinigung keine religiöse Gemeinde mit verfassungsmäßig geschützten religiösen Freiheiten ist, wird von dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe herausgefordert. Das Gericht überprüft derzeit, ob die Dienste der Klägerinnen religiös motiviert waren, was ihre Arbeitsrechtssituation betreffen könnte.
  5. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über diese Verfassungsbeschwerde ist von großer Bedeutung, da sie möglicherweise ein Vorbild für den Status spirituell-religiöser Gemeinschaften am deutschen Arbeitemarkt und ihre Rechte, ihre Glaubensausübung ohne Verletzung arbeitsrechtlicher Bestimmungen, sein könnte.

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