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Berlin senkt das Wahlalter auf 16 Jahre

Mehr Mitspracherecht bei Landtagswahlen

Berlin ist das siebte Bundesland, das Menschen ab 16 Jahren das Wahlrecht auf Landesebene erlaubt..aussiedlerbote.de
Berlin ist das siebte Bundesland, das Menschen ab 16 Jahren das Wahlrecht auf Landesebene erlaubt..aussiedlerbote.de

Berlin senkt das Wahlalter auf 16 Jahre

Junge Menschen ertragen politische Entscheidungen am längsten von allen Altersgruppen. Auch in Berlin erhalten sie mehr Mitbestimmungsrechte: 16- und 17-Jährige sollen erstmals seit drei Jahren wieder Einfluss auf die Zusammensetzung des Berliner Senats nehmen können.

In Berlin dürfen künftig auch 16- und 17-Jährige im Landtag wählen. Am Abend stimmte das Repräsentantenhaus mehrheitlich einer Verfassungsänderung zu, die das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre senkt. Anhänger von CDU, SPD, Grünen und Demokraten gehen davon aus, dass es die Demokratie stärkt und es jungen Menschen ermöglicht, sich stärker in der Politik zu engagieren. links.

„Junge Menschen haben die politischen Konsequenzen schon am längsten zu tragen. Jetzt werden sie auch in die Entscheidungsfindung eingebunden“, sagte die Grünen-Politikerin Klara Schedlich, die nach Angaben ihrer Organisation ranghöchste Landtagsabgeordnete des 23-jährigen Landtags . Junge Abgeordnete, alte. „Wir haben heute Grund zum Feiern, alle Demokraten im Repräsentantenhaus.“

Nach Angaben des Vereins „Mehr Demokratie“ ist Berlin das siebte Bundesland, das Menschen ab 16 Jahren das Wahlrecht auf Landesebene ermöglicht. Dies könnte das erste Mal sein, dass dies bei den Repräsentantenhauswahlen 2026 geschieht. Bisher konnten 16- und 17-Jährige bei Wahlen zu den Berliner Bezirksvertretungen bzw. Gemeinderäten wählen.

Diese Regelung gilt nach einer Gesetzesänderung auf Bundesebene erstmals auch für die Europawahl 2024. Wahlberechtigt im Landtag sind laut Verfassung alle Deutschen, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben. Ins Parlament kann nur gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und wahlberechtigt ist.

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Quelle: www.ntv.de

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