Benchmark: AfD gilt zu Recht als rechtsextremer Ideologe
In der Debatte um die Einstufung der AfD als Verdachtsfall des Rechtsextremismus durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Partei einen Rückschlag erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine Beschwerde der Partei zurückgewiesen.
Zuvor hatte eine untere Instanz die gleiche Entscheidung getroffen, die nun von der höheren Instanz bestätigt wurde. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Die Rechtsabteilung der AfD will dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klagen.
Ursprünglich hatte das Oberverwaltungsgericht Münster über drei Klagen entschieden: die Einstufung der AfD und ihrer Jugendorganisation als Verdachtsfälle sowie die Einstufung einer thüringischen rechtsextremistischen Vereinigung als bestätigte extremistische Bewegung. Die letztgenannte Gruppierung wurde aufgelöst, galt aber früher als dominierend in der AfD.
Der Begriff "Verdachtsfall" bezeichnet eine Vorstufe, bevor eine Gruppierung offiziell als bestätigte extremistische Bewegung eingestuft wird. Die Jugendorganisation der AfD wurde vom Verfassungsschutz bereits als bestätigte extremistische Bewegung eingestuft, und es ist zu erwarten, dass sie im Lichte des Münsteraner Urteils die Einstufung der Partei als Ganzes vornehmen wird.
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Quelle: www.ntv.de