Befürworter des Gesundheitswesens fordern mehr finanzielle Unterstützung für Patienten
Zahlreiche Menschen pflegen ihre Angehörigen zu Hause, was für die Pflegenden eine große Entlastung bedeutet, für die Gepflegten aber eine große finanzielle Herausforderung sein kann. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz vertritt die Auffassung, dass eine staatlich geförderte "Pflegeerlaubnis" hier eine große Hilfe sein könnte.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz drängt auf eine stärkere finanzielle Förderung der häuslichen Pflege. Ihr Vorsitzender Eugen Brysch sagte anlässlich des Tags der Pflegenden am Sonntag: "Ohne den anstrengenden Einsatz vor allem weiblicher Angehöriger wäre die häusliche Altenpflege schon vor Jahren zusammengebrochen." Um die Bundesregierung in die Lage zu versetzen, direkte Hilfe zu leisten, fordert er eine sofortige und bundesweite Erhöhung des Pflegegeldes um 300 Euro. Dies würde den Druck durch die steigenden Lebenshaltungskosten mindern. Für berufstätige Erwachsene ist ein steuerfinanziertes "Betreuungsgeld" notwendig und längst überfällig, ähnlich wie das Elterngeld für Eltern nach der Geburt eines Kindes.
Eine Reform, die Gesundheitsminister Karl Lauterbach Anfang des Jahres auf den Weg gebracht hat, entlastet bereits die vier Millionen Pflegebedürftigen zu Hause. Das Pflegegeld, das zuletzt 2017 erhöht wurde, ist um 5 % gestiegen. Es kann, wie die häusliche Pflege, eigenständig in Anspruch genommen werden. Sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet, nahe Angehörige zu pflegen und können deshalb nicht zur Arbeit gehen, können sie einen Antrag auf Lohnersatzleistung stellen. Dies ist nun für bis zu zehn Arbeitstage im Jahr möglich, bisher waren nur zehn Arbeitstage pro pflegebedürftiger Person erlaubt.
Brysch bemängelte die anhaltende Missachtung der häuslichen Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen durch die Regierung. "Letztlich wälzt die Regierung Verantwortung und Lasten auf den größten deutschen Pflegedienst ab", erklärte er. Unzählige Familien sind psychisch, physisch und finanziell am Ende. Ein gesetzlich verankerter Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist daher wichtig, um die Versorgung sicherzustellen, wenn Angehörige nicht können.
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Quelle: www.ntv.de