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Aufgrund von Kosten für Fernsehen: Herstellern Warnungen des Verbrauchers ab

Seit Jahrzehnten bezahlten Mieter Fernsehas kostenlos zu ihrer Zuschlagmiete. ab Anfang Juli gilt das jedoch nicht mehr. Allerdings sollen nach Angaben mancher Mieter trotzdem für den Fernsehsignal bezahlen.

Eine neue Methode von Mieters und Fernsehanbietern löscht Unruhe auf.
Eine neue Methode von Mieters und Fernsehanbietern löscht Unruhe auf.

Mieter - Aufgrund von Kosten für Fernsehen: Herstellern Warnungen des Verbrauchers ab

Nach dem Ende des sogenannten Nebenkostenprivilegs, bei dem Mieter für Fernsehsendkosten neben den Mieten aufgewendet haben, verursachen Wiedergängerlandlords und Fernsehanbieter Unzufriedenheit mit einer neuen Vorgehensweise. Das Verbraucherzentrum NRW beschuldigte den Wohnungsbaukonzern LEG und den Netzbetreiber NetCologne, Verträge an Mieter ausgestellt und rechtswidrig gehandelt zu haben. Korrespondierende Mitteilungen wurden verschickt.

Die beiden Unternehmen sandten unabhängig voneinander Briefe an Mieter, in denen sie mitteilten, dass Mieter automatisch einen Endbenutzervertrag erhalten würden. Laut Konsumentenvertretern ist jedoch die aktive Zustimmung des Mieters notwendig. "Konsumenten hätten tatsächlich die freie Wahl für die Fernse kennisung nach dem Ende des Nebenkostenprivilegs," sagt Felix Flosbach vom Verbraucherzentrum NRW. "Aber die beiden Anbieter versuchen, Verträge auf Mietern und Konsumenten aufzuzwingen, ohne dass ein Vertrag unterschrieben wurde."

Die umstrittenen Briefe der Unternehmen

In NetColognes Brief an seine Kunden wird mitgeteilt, dass sie es sich leicht machen wollen, um Kabelfernsehanwender in einen Fernseheinzelbenutzervertrag umzuwandeln. "Sie haben nichts zu Sorgen und können einfach weiterhin ihre liebsten Sendungen sehen - dauerhaft zu günstigen Preisen." Monatlich sollen fünf Euro gespart werden, was eigentlich sehr gunstig ist. Juli ist kostenfrei. Der Kunde kann im Internet stornieren - es gibt keine Verpflichtung zum Zahlungszugang im Gegensatz zur vorherigen Nebenkostenregelung.

LEG schreibt hingegen an seine Mieter, dass sie leicht ablehnen und keinen eigenen Vertrag schließen müssen. Sie werden eine neue Vertragslösung aufbauen, unabhängig von der Mietvertragslösung. Stornierung ist auch möglich. LEG-Wohnungen erhalten die Fernsehsignale vom Kabelanbieter Vodafone. Ein Sprecher der Düsseldorfer Telekommunikationsgesellschaft sagt, dass sie keine direkte vertragliche Beziehung zu den Mietern haben und dass LEG die Fernsehanbietung für seine Mieter unabhängig anbietet.

Reaktion der Unternehmen

Die Unternehmen widersprechen den Vorwürfen der Konsumentenvertreter. Eine LEG-Sprecherin sagt, dass die Angebote nur mit Mietvertragsverpflichtungen verbunden sind. "Eine funktionierende Fernsehanbindung, in unserem Rechtsmeinung, ist Teil der alten alten Mietverträge." Dieses Argument überzeugt jedoch nicht den Konsumentenanwalt Flosbach. "Grundsätzlich sollte die Fernsehanbindung verfügbar sein, solange sie vertraglich garantiert ist," sagt der Rechtsanwalt, aber: "Eine gezwungene Nutzung ergibt sich nicht daraus."

NetCologne behauptet, eine glatte Übergang zu gewährleisten möchte, damit die Damen und Herren weiterhin Kabelfernsehen wie gewohnt empfangen und das Signal von Beginn an verfügbar ist. "Wir haben die Möglichkeit einer eindeutigen Zustimmung zur Fortsetzung des vorherigen Dienstes unter einer getrennten Vertragslösung geöffnet." Mit eindeutiger Zustimmung ist gemeint, dass die Handlungen einer Person etwas über ihre nicht ausdrücklich ausgesagten Absichten aussagen.

Das Nebenkostenprivileg ist Geschichte

Seit dem 1. Juli dürfen Mietherren keine Fernsehsendkosten als Nebenkosten in der Miete berechnen und die Teilnahmepflicht ist abgelaufen. Für Marktführer wie Vodafone und anderen Kabelanbietern wie Tele Columbus und NetCologne bedeutet diesen Wandel Kopfwind - sie wollen so viele Kabelanwender als möglich als Kunden behalten. Alternative Angebote, die bisher wegen der Zahlungspflicht im Nebenkostenprivileg schlecht aufgekommen sind, sind auf dem Weg - beispielsweise Magenta TV von Deutsche Telekom oder Online-Dienste wie Zattoo und waipu.tv.

In Reaktion auf diese neue Vorgehensweise argumentieren Konsumentenvertreter in Deutschland, dass Fernsehanbieter wie NetCologne und LEG versuchen, Endbenutzerverträge auf ihre Konsumenten aufzuzwingen, ohne ihre ausdrückliche Zustimmung zu erhalten, widersprachend den Freiheiten, die nach dem Ende des Nebenkostenprivilegs gewährt wurden. Trotz der Unternehmenangaben, dass sie die Übergangphase so glatt wie möglich für ihre Kabelfernsehnutzer machen wollen, bestreitet der Konsumentenanwalt Felix Flosbach eine gezwungene Nutzung des Dienstes.

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