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Ärztekammer: Verfassungsbeschwerde wegen Triage-Regeln

Der Beschwerdeführer argumentierte, dass das Infektionsschutzgesetz die Grundrechte der Berufsfreiheit und der Gewissensfreiheit verletze.

Ärztekammer reicht Verfassungsbeschwerde gegen Triage-Regeln ein. Foto.aussiedlerbote.de
Ärztekammer reicht Verfassungsbeschwerde gegen Triage-Regeln ein. Foto.aussiedlerbote.de

Gesundheit - Ärztekammer: Verfassungsbeschwerde wegen Triage-Regeln

14 Not- und Intensivmediziner haben mit Unterstützung der Ärztekammer Marburger Bund eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) eingelegt.

Wie der Marburger Bund mitteilte, geht es in der beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereichten Beschwerde um die sogenannte Triageregelung im Gesetz bei Engpässen in der Versorgung schwerkranker Patienten. Dadurch seien Ärzte „gezwungen, Randentscheidungen zu treffen, die ihrem beruflichen Selbstverständnis widersprechen und zu eklatanten Gewissensfragen führen.“

Aus Sicht des Beschwerdeführers verletzte das IfSG damit das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Recht der Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 GG). Triage bedeutet, dass Ärzte bei zu wenigen Betten oder Beatmungsgeräten, beispielsweise während einer Pandemie, zunächst die Reihenfolge der Behandlung festlegen.

Im Fokus der Kritik steht insbesondere die aus Sicht der Kläger vage Regelung der Vergabe begrenzter Behandlungskapazitäten. Es wird behauptet, dass die Unklarheit des gesamten Verfahrens zu erheblicher Rechtsunsicherheit für die für die Entscheidung verantwortlichen Ärzte führe.

Darüber hinaus gibt es Kritik am sogenannten Post-hoc-Triage-Verbot, wonach die Entscheidung zur Behandlung eines Patienten unumkehrbar sein kann, wenn später ein Patient mit besseren Überlebenschancen aufgenommen wird. Die Marburger Union sah darin einen Konflikt mit der Berufsethik: Den Ärzten werde die Möglichkeit genommen, im Notfall möglichst viele Menschen zu retten.

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Quelle: www.stern.de

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