Letzte Generation - Anklage nach Farbanschlag auf das Brandenburger Tor
Knapp drei Monate nach dem ersten „Farbanschlag“ am Brandenburger Tor hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen sechs Klimaaktivisten erhoben. Mitgliedern der Gruppe „Last Generation“ wurde vorgeworfen, gemeinschaftsschädliches Eigentum beschädigt zu haben, außerdem wurden drei Männer und eine Frau wegen Widerstands gegen Polizeibeamte angeklagt, wie ein Sprecher am Dienstag mitteilte.
Sie sollen an einem Farbanschlag am 17. September beteiligt gewesen sein, bei dem das Wahrzeichen mit orangefarbener Farbe besprüht wurde. Nach Angaben der Berliner Liegenschaftsverwaltung belief sich der Schaden auf 115.000 Euro.
Putzen ist harte Arbeit
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden im Zusammenhang mit der Operation insgesamt 14 Verfahren gegen Verdächtige eröffnet. Die Ermittlungen hierzu dauern noch an. Ein Grund dafür ist, dass in sechs Verfahren noch über die Einziehungsansprüche der Beklagten entschieden werden muss.
Die Reinigungsarbeiten waren aufwendig und konnten erst Anfang Dezember abgeschlossen werden. Ungefähr zwei Monate nach dem ersten Farbangriff bemalten Mitglieder der letzten Generation die Tore erneut mit oranger Farbe.
schwere Gruppenkriminalität
Diese Maßnahmen veranlassten Berlin, erneut zu prüfen, ob die Letzte Generation als kriminelle Organisation eingestuft werden sollte. Sie ging davon aus, dass „schwerwiegendere Verbrechen“ des Konzerns, wie sie der Deutschen Presse-Agentur sagte, der Grund dafür waren, dass Justizministerin Margaret Corpus die Prüfung in Auftrag gegeben hatte. Darüber hinaus erklärte Corpus, dass das Landgericht München nun eine Entscheidung im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München getroffen habe.
Im November entschied ein Bezirksgericht, dass eine landesweite Suche nach Mitgliedern der letzten Generation wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung rechtmäßig sei. In Berlin wurde dieser Anfangsverdacht von der Staatsanwaltschaft bisher bestritten.
Koppers betont, dass die Überprüfungsreihenfolge unbefristet ist. „Wir sind hier, um die technische Aufsicht zu übernehmen, und nicht, um die Staatsanwaltschaft zu ersetzen. Wir analysieren die angeforderten Aussagen. Wenn es gute Gründe gibt, werde ich sie akzeptieren“, erklärte der Staatsanwalt.
Die Berliner Staatsanwaltschaft bearbeitet mehr als 3.200 Fälle
Aktivisten der Gruppe wurden in den letzten Monaten bundesweit mehrfach von Gerichten verurteilt, unter anderem nach Straßenblockaden, meist jedoch wegen anderer Straftaten wie Nötigung. Bei einer Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung drohen härtere Strafen – möglicherweise bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Allein bei der Berliner Staatsanwaltschaft seien seit Beginn der Tätigkeit der Gruppe 3.234 Fälle eingegangen (Stand: 11. Dezember), sagte ein Behördensprecher auf Anfrage. Die Anschuldigungen werden oft gegen dieselbe Person erhoben. Anschließend werden mehrere Prozesse kombiniert. Bisher habe die Behörde 120 Anklagen erhoben und in 1.053 Fällen strafrechtliche Verurteilungen angestrebt, sagte der Sprecher. In 191 Fällen beantragte sie beim Gericht die Anwendung des beschleunigten Verfahrens zur Entscheidung, hatte jedoch in 54 Fällen keinen Erfolg. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, es habe bisher 99 rechtskräftige Verurteilungen gegen Klimaaktivisten gegeben.
Reisen von mehreren Städten zu Farbangriffen
Im ersten bisher strafrechtlich verfolgten Fall eines Farbanschlags am Brandenburger Tor wurden drei Frauen aus Hamburg (27), Berlin (34) und Leipzig (27) sowie eine aus Ravensburg (26 Jahre) und drei Männer in Leipzig angeklagt ( 27 Jahre). Stuttgart (31) und Prag (51).
Die Staatsanwälte sagten, die Hamburgerin und die Berlinerin hätten im September mit vorbereiteten Feuerlöschern wasserunlösliche Farbe auf die Pfeiler oder auf den Boden zwischen den Pfeilern geschüttet und diese anschließend verschmiert. Unterdessen sollen drei weitere Klimaaktivisten versucht haben, mit einer Hebebühne zum Wahrzeichen zu gelangen, um dort Banner aufzuhängen und Farbe zu verteilen.
Die Polizei intervenierte jedoch, um dies zu verhindern. In der Anklage wird behauptet, dass zwei Polizisten einen gefährlichen Einsatz durchgeführt hätten: Weil die Klimaaktivisten nicht gestoppt werden wollten, gelangte die Polizei nur bis zum Bedienfeld der mehr als zwei Meter hohen Hebebühne – an der das Fahrzeug aufgehängt ist die Außenseite.
Wann der Prozess vor dem Landgericht Tiergarten beginnen wird, ist unklar. Zunächst müssen die Gerichte die Vorwürfe anerkennen.
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Quelle: www.stern.de