- AfD versagt im Prozess gegen die Bürgerwahl
Die Wahl der Bürgerversammlung in Bremen im Mai 2023 ist gültig. Dies gab das Staatsgericht der Freien Hansestadt bekannt. Die Ausschließung der AfD von der Wahl war somit rechtmäßig, wie der Vorsitzende Richter in seiner Begründung feststellte. Es waren keine Wahlfehler erkennbar. Das Gericht wies daher verschiedene Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl ab. Das Urteil ist rechtskräftig.
Mehrere AfD-Mitglieder hatten gegen die Wahl protestiert, weil ihre Partei nicht teilnehmen durfte. Die AfD war zu diesem Zeitpunkt so gespalten, dass zwei Landesvorsitzende Vorschläge mit Kandidaten einreichten. Jedoch ist nur eine Liste pro Partei erlaubt.
AfD-Ausschluss in Bremen rechtmäßig
Das Wahlprüfungsgericht hatte bereits im Dezember entschieden, dass der Ausschluss der AfD rechtmäßig war. Die Parteimitglieder nahmen die Entscheidung nicht hin und legten Berufung ein. Seit Beginn Juli beschäftigt sich das Staatsgericht mit den Einsprüchen, getrennt für die Wahlkreise Bremen und Bremerhaven.
Die rot-grüne-rote Regierung ist seit über einem Jahr im Amt. Bei der Wahl zur Bremer Bürgerversammlung am 14. Mai 2023 wurde die SPD unter Bürgermeister Andreas Bovenschulte die stärkste Kraft.
Obwohl AfD-Mitglieder aufgrund des Ausschlusses ihrer Partei gegen die Wahl protestierten, bestätigte das Staatsgericht im Juli 2023 die Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts und erklärte sie für rechtmäßig. Die AfD hatte zwei verschiedene Listen mit Vorschlägen der Landesvorsitzenden eingereicht, aber pro Partei ist nur eine Liste erlaubt.