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AfD-Politiker Björn Höcke wegen der Verwendung eines SA-Slogans zu einer Geldstrafe verurteilt - 13.000 € für Rechtskosten.

Entscheidung im Fall Halle

Höcke muss eine Geldstrafe zahlen.
Höcke muss eine Geldstrafe zahlen.

AfD-Politiker Björn Höcke wegen der Verwendung eines SA-Slogans zu einer Geldstrafe verurteilt - 13.000 € für Rechtskosten.

Die Strafe stand kurz bevor. Der Vorsitzende der Thüringer AfD, Björn Höcke, wurde wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe beantragt, doch in seinem Schlussplädoyer äußerte Höcke seine Besorgnis über die eingeschränkte Meinungsfreiheit und wurde gerügt.

In einem Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Zeigens von Symbolen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen hat das Landgericht Halle eine Geldstrafe verhängt. Der 52-Jährige wurde zu 100 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt, insgesamt 13.000 Euro. Während des mehrtägigen Prozesses hatte er die Vorwürfe bestritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und er kann innerhalb einer Woche Berufung einlegen. Sollte das Urteil rechtskräftig sein, wird Höcke vorbestraft sein. Ihm könnte auch in Zukunft ein ähnlicher Fall drohen.

In einer Rede in Merseburg, Sachsen-Anhalt, sagte Höcke abschließend: "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland." Der letzte Teil des Dreiklangs ist eine verbotene Parole. Die Staatsanwaltschaft Halle warf Höcke vor, von der Herkunft und der Bedeutung der Parole gewusst zu haben. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Jan Stengel kam zu dem Schluss, dass Höcke von der Herkunft des Slogans wusste.

Richter: Höcke ist gut informiert

Richter Stengel beschrieb Höcke als "wortgewandten, intelligenten Mann", der Geschichte studiert habe und gut informiert sei. Er befürwortete auch die Verteilung von Höckes Rede auf der Wahlkampfveranstaltung. Auch Höckes politische Position als Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag trage zu seiner Überzeugung bei.

Stengel verwies darauf, dass andere AfD-Politiker in der Vergangenheit mit rechtlichen Konsequenzen rechnen mussten, weil sie den Slogan "Alles für Deutschland" auf Wahlplakaten verwendet hatten. Das Gericht geht davon aus, dass Höcke über diese Informationen verfügte. "Wir haben den Eindruck, dass der Mantel der Meinungsfreiheit strapaziert wird", sagte Stengel mit Blick auf Höcke und seine Verteidiger, die sich unter anderem auf die Meinungsfreiheit beriefen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Sie erklärte, Höcke könne unmöglich nicht wissen, dass der Slogan "Alles für Deutschland" auf die Nazizeit verweise. Außerdem sollte Höcke 10.000 Euro zahlen, vorzugsweise an humanitäre Organisationen.

Höckes Anwälte beantragten in ihrem umfangreichen Plädoyer einen Freispruch. Rechtsanwalt Philip Müller erklärte, dass es bei der Veranstaltung in Merseburg keinen Bezug zur Nazizeit gegeben habe. Es gebe auch keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Verwendung der Parole. Ursprünglich hatte das Gericht eine Geldstrafe in Aussicht gestellt, die auch eingetreten ist.

Höcke wendet sich an die Staatsanwaltschaft, sieht sich als Verfolgter

In seinem Schlussplädoyer konfrontierte Höcke die Staatsanwaltschaft. "Sie hatten heute wohl nicht die Augenbinde der Justiz auf, Herr Staatsanwalt", sagte Höcke zu dem Staatsanwalt. "Sie haben keine entlastenden Momente herausgesucht." Höcke empfand die Argumentation der Staatsanwaltschaft als die eines "wütenden politischen Aktivisten". Er stellte sich selbst als "politisch geächtete Person" dar. Die von ihm verwendete Parole bezeichnete er als "banal". Höcke beteuerte seine Unschuld und sagte, er habe ein reines Gewissen. Der Richter erinnerte Höcke daran, dass er bei der Sache bleiben und keine Wahlkampfrede halten solle.

Die Thüringer AfD wird vom Thüringer Verfassungsschutz als rechtsextremistische Partei eingestuft, Höcke ist ihr Landesvorsitzender. Der Thüringer AfD-Chef will als Spitzenkandidat der Partei bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September antreten.

Höcke, der ursprünglich aus Nordrhein-Westfalen stammt, muss sich wegen anderer Vorwürfe vor Gericht verantworten: Vor dem Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde gegen ihn Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Die Verhandlungstermine stehen noch nicht fest. Bei einem weiteren Auftritt in Gera verwendete er die Parole während eines Stammtisches, wobei er das dritte Wort nicht selbst sagte, sondern die Menge dazu brachte, es zu rufen. Die Vorwürfe rund um die Merseburger Rede und die Ermittlungen waren zuvor in aller Munde, waren aber nicht Teil des aktuellen Prozesses in Halle. Dieser ist jedoch noch anhängig. Auch für diese Veranstaltung stehen noch keine Termine fest.

Höckes politischer Weg stößt auf erheblichen Widerstand, da er weiterhin die Parole ausgibt.

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Quelle: www.ntv.de

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