AfD-Jugendlicher in NRW-Verdachtsfall
Die junge Partei Alternative für Deutschland in Nordrhein-Westfalen steht derzeit unter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Laut Ruhr-Innenminister ist die Junge Alternative Teil der neuen rechtsextremen Bewegung geworden.
Der Verfassungsschutz NRW hat die AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) in NRW als Verdachtsfall des Rechtsextremismus eingestuft. „Es gibt starke Hinweise darauf, dass die Junge Alternative sich nicht an die Regeln der Demokratie hält, sondern ihre eigenen Regeln des Rechtsextremismus bevorzugt“, sagte Innenminister Herbert Reul. Der Verfassungsschutz NRW wird daher fortan die Jungsche Alternative betreuen.
Der Innenminister führte weiter aus, dass sich der Landesverband JA NRW seit 2019 ideologisch in Richtung der politischen Linie des Bundesverbandes Junge Alternative bewegt habe. Es sei geprägt von „Volksverständnis und Fremdenfeindlichkeit“. Auch die JA NRW vertritt eine Position, die gegen die Garantien der Menschenwürde verstößt. Ziel ist insbesondere die Ausgrenzung und Herabwürdigung von Menschen mit Migrationshintergrund und Muslimen.
In den letzten Jahren habe sich die JA NRW zu einem Teil der Neuen Rechten entwickelt, einer rechtsextremen Bewegung, sagte Ruhl. Die AfD-Jugend in NRW hat in den sozialen Medien die „Identitätsbewegung“ und ihre Nachfolgeorganisationen wie „Lukreta“, „Revolte Rheinland“, „1 %“ und das „Nationale Politische Institut“ ins Leben gerufen.
Verfassungsfeindliches Verhalten
Auch die Jugendorganisation NRW der AfD bietet ein Forum für Protagonisten der Neuen Rechten. Auch Menschen mit rechtsextremen Biografien sind in der JA Nordrhein-Westfalen aktiv. Ein weiterer wichtiger Hinweis ist die Nähe zur offiziell aufgelösten Partei Alternative für Deutschland und ihrem ideologischen Führer Björn Höcke.
In Verdachtsfällen lägen „hinreichend stichhaltige sachliche Anhaltspunkte“ vor, die ein verfassungsfeindliches Verhalten belegen. Der Verfassungsschutz kann dann unter strengen Auflagen die personenbezogenen Daten auswerten und speichern sowie nachrichtendienstliche Mittel wie Observationen oder die Rekrutierung von Informanten nutzen.
Derzeit ist vor dem Oberverwaltungsgericht Münster ein Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz über die Einstufung der Partei als Rechtsextremismus-Verdachtsfall anhängig. Der AfD-Bundesverband verteidigt das erstinstanzliche Urteil. Im März 2022 entschied das Verwaltungsgericht Köln zugunsten des Verfassungsschutzes, die Alternative für Deutschland als verdächtig einzustufen. Auch der Bundesjugendalternativenbund will nicht mehr als Verdachtsfall aufgeführt werden.
Eine Entscheidung des OVG in Münster über diese bundesweiten Fälle wird voraussichtlich im Frühjahr fallen. Das Verfahren in Nordrhein-Westfalen ist noch anhängig, da das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat. Innenminister Ruhr sagte, die AfD-Jugendgruppe müsse unabhängig von der fachlichen Bewertung politisch aufgelöst werden. „Um dies zu erreichen, müssen wir als politisch Verantwortliche eine gute Politik für die Menschen in diesem Land formulieren und diese klug interpretieren.“
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Quelle: www.ntv.de