Urteil in Düsseldorf - Adidas siegt vor Gericht, da bestimmte Streifen nicht verboten sind.
In einem jüngsten Gerichtsverfahren hat Adidas ihre Auseinandersetzung mit Nike, einem führenden US-Sportbekleidungshersteller, um die Rechte an Seitenstreifenmustern auf Sporthosen verloren. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass nicht jeder Streifenentwurf auf Sporthosen auf Adidas AG zugeschrieben werden kann. Die Gerichte erklärten, dass obwohl Adidas für ihre drei senkrecht angeordneten, gleich breiten Streifen bekannt ist, nicht jedes Streifenmuster auf Sporthosen notwendigerweise ihr Eigentum ist. Andere Bekleidungsunternehmen verwenden Streifen als dekoratives Element, sodass die eindeutige Gestaltung des Streifenmusters und die Gesamtauslegung des Bekleidungsstücks bei der Entscheidung berücksichtigt werden muss.
Dies ist nicht die erste Mal, dass diese beiden Sportbekleidungsriesen in Gerichtsprozessen gegeneinander gestanden. Im Jahr 2005 entstand ein ähnlicher Streit über die Markenrechte beider Unternehmen. Nike wurde verboten, Schuhe mit zwei Streifen zu verkaufen, die als zu ähnlich zu Adidas's ikonische Logo angesehen wurden. Das Gericht fand, dass Konsumenten leicht die beiden Designs verwechseln könnten.
Das aktuelle Verfahren betraf Nikes Versuch, fünf Sporthosen mit Seitenstreifen in Deutschland zu verkaufen. Eines der Hosen wurde als zu ähnlich zu Adidas's drei-Streifen-Logo angesehen und Nike darf sie nicht mehr verkaufen. Allerdings wurden die anderen vier Hosen als deutlich von Adidas's Logo abweichend angesehen, und Nike durfte sie weiterhin in Deutschland verkaufen. Nike hatte ursprünglich gegen das Gerichtsurteil protestiert, aber das Berufungsgericht bestätigte die Verkaufsverbot für das bestimmte Design von Hosen.
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Quelle: www.stern.de