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Abschaffung des "Nebenkostenprivilegs" bei den TV-Kosten der Mieter

Wer in den kommenden Monaten versucht, sein Fernsehgerät mit der Fernbedienung einzuschalten, wird möglicherweise mit einem dunklen Bildschirm konfrontiert. Diese Situation könnte entstehen, weil der bisherige Rundfunkvertrag ausgelaufen ist.

Am 1. Juli endet das "Nebenkostenprivileg", das es Vermietern ermöglichte, die Kosten für...
Am 1. Juli endet das "Nebenkostenprivileg", das es Vermietern ermöglichte, die Kosten für TV-Anschlüsse auf die Mieter umzulegen.

Häusliches Eigentum - Abschaffung des "Nebenkostenprivilegs" bei den TV-Kosten der Mieter

In den kommenden Wochen läuft ein Gesetz aus, das es früher erlaubte, Mieter, ihre Fernsehverbindungen über ihre Miete zu bezahlen. Dieser Entwicklung könnte Millionen von Mietern in Deutschland in eine schwierige Situation bringen, da sie nun eigenständige Verträge abschließen müssen, um weiterhin Fernsehen zu sehen. Hier ist ein Überblick über die Situation.

Was passiert?

Seit fast vier Jahrzehnten gab es das "Nachbarschaftsprivileg", auch bekannt als die "Ausnahme von Gebühren". Mieter bezahlten für den Fernsehsignal von Kabel-TV über ihre Miete, was besonders praktisch war, da der monatliche Betrag gering war, meist ein einstelliges Euro-Betrag.

Das Motiv dahinter war, dass jede Mieterin im Gebäude an der gemeinsamen Vertragsverhandlung teilnahm und der Grundstückseigentümer eine große Gruppenzuschuss erhält. Allerdings wollten nicht alle Mieter an diesem teilnehmen - einige wollten die Kabelkosten sparen.

Was ändert sich?

Ab Juli dürfen Grundstückseigentümer die Fernsehkosten nicht mehr weitergeben. Mieter, die bisher ihre Fernsehverbindungen über ihre Miete bezahlt haben, müssen nun eigene Lösungen finden. Mögliche Alternativen zu den Kabelanbietern Vodafone und Tele Columbus sind Online-Dienste wie das Magenta TV von Deutsche Telekom, sowie Antennenfernsehen und Satellitendienste - wenn ihr Mietshausbesitzer zustimmt, dass sie auf dem Balkon oder Dach Platz finden. Der Mieter muss seinen eigenen Vertrag abschließen oder sich an Vodafones neuer Struktur anschließen, wo der Mieter an dem Vertrag teilnehmen kann, aber nicht verpflichtet ist - er zahlt für das Fernsehen separat.

Geht mein Fernsehen aus, wenn ich nicht handeln?

Nein. Der Fernsehsignal wird nicht plötzlich abgeschaltet, weil der Grundstückseigentümer seine gemeinsame Vertragsverhandlung nicht mehr rechtmäßig ist. Allerdings drücken die Anbieter Druck aus.

Laut Deutschland-CEO Marcel de Groot: "Wir machen jeden Versuch, Mieter über den bevorstehenden Rechtswechsel zu informieren und werden sie mehrfach kontaktieren." Er fügt hinzu: "Wenn Mieter trotz vieler Versuche, sich mit dem Kabel-TV zu beschäftigen, den Verbindungen trennen." Das gleiche gilt für Tele Columbus mit der Marke Pyür: sie werden mehrfach versuchen, Kontakt aufzunehmen und erst dann die Verbindungen trennen.

Wie viele Mieter haben noch nicht entschieden, wie sie in Zukunft Fernsehen sehen wollen?

Ursprünglich waren etwa 12 Millionen Mieter von dem Nachbarschaftsprivileg betroffen; allerdings wird die Zahl wahrscheinlich sinken. Viele Grundstückseigentümer haben bereits ihre gemeinsamen Verträge beendet und ihren Mietern mitgeteilt, dass sie sich selbst kümmern müssen oder sich an neue Vertragsstrukturen anschließen müssen. Nach einer Umfrage von Yougov auf Befehl des Preisvergleichsportals Check24 haben etwa 30% der Mieter noch nicht entschieden, wie sie in Zukunft Fernsehen sehen wollen. Die Umfrage fand Ende April statt.

Wie beeinflusst dies die Unternehmen?

Vodafone und Tele Columbus, die Kabelanbieter, stellen sich nun vor heftige Konkurrenz. Unternehmen wie Deutsche Telekom, Waipu und Zattoo wollen die Gelegenheit nutzen, dass die Hürde des Nachbarschaftsprivilegs beseitigt wurde. Vodafone, das sich in Führung positioniert, muss sich allerdings einige Verluste zufriedengeben. Im ersten Quartal 2024 verlor es 650.000 Fernsehkunden, was es auf 11,8 Millionen reduzierte. Nahezu zwei Drittel dieser Verluste entfielen auf Mieter, die durch das Nachbarschaftsprivileg betroffen waren, und der Rest auf Eigentümer und Mieter mit eigenen Fernsehverträgen.

Vodafone und Tele Columbus versuchen, die Situation zu nutzen und ihre Kunden zu halten, indem sie attraktive Angebote machen. Sie beginnen Gespräche und bieten auch Internetpakete zusammen mit Fernsehangeboten an. Diese Kombinationen sind für Kunden kostengünstiger als die Trennung von Kabel-TV und Internet.

Ist Deutsche Telekom der einzige Gewinner?

Ja, Telekom ist sicherlich einer der Gewinner in dieser neuen Regelung, obwohl ihre Gewinne bisher gering sind. Im ersten Quartal 2024 hat Telekom 126.000 Kunden an seinem Magenta TV hinzugewonnen, was es auf etwa 4,4 Millionen brachte. Betrachtet man die Verluste von Vodafone, so scheint dieses Wachstum verhältnismäßig schwach.

Telekom-CFO Christian Illek erklärt: "Kabelabbrecher", also diejenigen, die das Kabel abschalten, sind teilverantwortlich für den Rückgang des Fernsehmarktes. Diese Personen haben sich entschieden, keine Fernsehverbindung mehr zu haben und sich stattdessen auf Streaming-Angebote zu verlassen. Trotzdem schrumpft der Gesamtmarkt.

Kostet es Mieter, die Fernsehen sehen wollen, teurer?

Wahrscheinlich, allerdings könnte der Preiszuwachs gering sein. Vodafones Kosten lagen vor Januar 2024 bei sieben bis neun Euro pro Monat, und nun gibt es einen Bereich von acht bis zehn Euro unter einer neuen Vereinbarung, die einen bestimmten Anzahl von Teilnehmern umfasst.

Alternativ, wenn es keine Rahmenvereinbarung gibt, müssen Mieter etwa 13 Euro pro Monat an Vodafone zahlen, wenn sie als Einzelkunden kunden. Die günstigste Angebote bei den Streaminganbietern Zattoo kosten 6,49 Euro, bei Waipu 7,49 Euro. Um entweder eines dieser Onlineangebote nutzen zu können, muss der Mieter einen separaten Internetvertrag haben, der vielleicht bereits von Magenta TV von Telekom abgedeckt ist.

Was denken Verbraucherschützer?

Verbraucherschützer unterstützen in der Regel das Ende des Seitenprivilegs, da Mieter jetzt mehr Unabhängigkeit bei ihrer Fernsehnutzung haben. Sie warnen jedoch vor aggressiven Verkäufern, die versuchen, Mieter unter Druck zu setzen, Verträge abzuschließen.

Manchmal wird es so aussehen, als ob, wenn ein Mieter nicht sofort den Vertrag unterschreibt, ihm die Fernseher und Internet abgenommen werden - dies ist jedoch nicht zutreffend, denn er kann ihn später unterschreiben und sich sonstige Informationen holen. Felix Flosbach vom Verbraucherzentrum NRW erklärt: "Die Verbraucherzentren bekommen häufig Beschwerden über diese täuschende Verkaufsmethode, die von Tür-zu-Tür-Verkäufern eingesetzt wird."

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