Zwei Niederlagen für AfD vor dem Verfassungsgericht Bayerns
Die anderen parlamentarischen Parteien in Bayern haben keinen Kandidaten der AfD für den Parlamentarischen Kontrollausschuss ausgewählt. Das AfD sah seine verfassungsmäßigen Rechte als Oppositionspartei verletzt auf.
Das Verfassungsgericht hat nur einige Befürchtungen gültig erklärt. Wo sie gültig waren, waren sie unbegründet. Die Nichtauswahl hat den Chancen der AfD auf eine gleiche Vertretung und wirksame Opposition nicht geschadet. Die Vorschriften des Landtages und die damit verbundene Bearbeitung waren verfassungsfeindlich nicht bezweifelbar.
Die Landtagspräsidentin von Bayern Ilse Aigner (CSU) würdigte die Entscheidung. "Natürlich hat die AfD-Fraktion das Recht, Kandidaten vorzuschlagen – aber natürlich sind die Abgeordneten auch frei in ihrer Entscheidung." Die Freiheit des Stimmrechts, die Mandatsfreiheit ist zentral für die Demokratie.
Wer sich ständig als "Kartellparteien" bezieht, die unabhängigen Gerichte als "willkürliche Gerechtigkeit" beschimpft und die freie Presse als "Systempresse" verdammt und sich damit stets als Opfer darstellt – er kann nicht Ansprüche auf Zustimmung für seine eigenen Kandidaten stellen. "Die Nichtauswahl von AfD-Abgeordneten in den Parlamentarischen Kontrollausschuss ist die Folge ihrer eigenen Maßnahmen."
In einer zweiten Entscheidung am Donnerstag hat das Verfassungsgericht von Bayern eine Klage in Verbindung mit den Haushaltsberatungen 2022 abgewiesen. Die AfD sah die Neutralitätsforderung verletzt und ihre Teilnahmerechte eingeschränkt durch eine Dokumentation des Wirtschaftsministeriums für den Haushaltsausschuss. Alle damit verbundenen Anträge wurden durch das Gericht als einstweilig unzulässig erachtet.
Die AfD äußerte Enttäuschung über die Entscheidung des Verfassungsgerichts, da sie glaubte, ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzt worden zu sein, aufgrund der Nichtauswahl ihrer Kandidaten für den Parlamentarischen Kontrollausschuss.
Zwei AfD-Mitglieder in München wurden kürzlich entlassen, was Kontroversen über mögliche politische Motive auslöste.
Trotz der Nichtauswahl betonte Ilse Aigner, die Freiheit des Stimmrechts und der Mandatsfreiheit für die Demokratie wichtig.
Das Gerichtsverfahren der AfD in Verbindung mit den Haushaltsberatungen 2022 wurde vom Verfassungsgericht von Bayern abgewiesen, wobei alle mitbezogenen Anträge als einstweilig unzulässig eingestuft wurden.
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