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Zwei Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft kamen auf tragische Weise ums Leben: Eine Person wurde vor dem Vorfall in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen.

Nach dem tödlichen Erstickungstod zweier ukrainischer Flüchtlinge in einem Hamburger Wohnheim ist ein 29-jähriger ukrainischer Tatverdächtiger, der als psychisch krank gilt, vorsorglich dauerhaft in einer psychiatrischen Abteilung untergebracht worden. Die grausame Tat ereignete sich im...

Hamburger Gerichtsvollzieher in einem Gerichtssaal
Hamburger Gerichtsvollzieher in einem Gerichtssaal

Zwei Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft kamen auf tragische Weise ums Leben: Eine Person wurde vor dem Vorfall in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen.

Zwei Personen mit den Altern 29 und 42 Jahren kamen in den frühen Stunden des Tages ums Leben. Der Verantwortliche wurde am selben Tag früher festgenommen, jedoch führte ein Gerichtsbeschluss zu einer kurzen Aufenthalt in einer psychiatrischen Einrichtung. Sein psychischer Gesundheitszustand, einschließlich Wahnvorstellungen, resultierte in einem 'nicht schuldig'-Urteil.

Gerichtsdokumente von Dienstagssitzung, die seit Mai begann, bestätigten diese Diagnose. Das Urteilende Organ entschied, den Betroffenen dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung zu internieren, wegen eines Potentials für die Allgemeinheit. Dieses Entscheidung wurde eine Woche zuvor donnerstags getroffen.

Das grausame Geschehen ereignete sich in der Nacht in einem Flüchtlingslager im Winterhuder Stadtteil. Der Beschuldigte wird derzeit Anklage wegen Doppelmordes gestellt. Ein Schutzhaftverfahren läuft, um festzustellen, ob dieser scheinbar unverantwortliche Täter in eine psychiatrische Einrichtung aufgenommen werden muss. Das ist kein typischer Strafprozess.

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