zum Inhalt

Zusätzliche Person, die im Frankfurter "Reichsbürger"-Prozess verhört wurde.

Die Fraktion, die hinter Heinrich XIII. Prinz Reuss steht, wird beschuldigt, einen gewaltsamen Staatsstreich geplant zu haben. An zwei aufeinanderfolgenden Tagen wurden Zeugen verhört, um Informationen über den mutmaßlichen Drahtzieher zu sammeln.

Die Bundesanwaltschaft hat die neun Angeklagten im Prozess gegen die mutmaßliche...
Die Bundesanwaltschaft hat die neun Angeklagten im Prozess gegen die mutmaßliche "Reichsbürger"-Gruppe um Prinz Reuß unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt.

Radikalismus in Überzeugungen oder Handlungen. - Zusätzliche Person, die im Frankfurter "Reichsbürger"-Prozess verhört wurde.

In einem Gerichtsverfahren in Frankfurt am Main fortschreitet der laufende Prozess gegen die vermeintliche "Reichsbürger"-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuss weiter mit einem weiteren Zeugen. Der Schwerpunkt lag auf den finanziellen Angelegenheiten von Reuss, wobei der Ermittler seine Bemühungen beschrieb, Vermögenswerte wie Grundstückseigentümer, Immobilien, Unternehmen und Geschäftsverbände zu identifizieren.

Es wurde herausgefunden, dass Reuss angeblich mehrere Konten von Unternehmen kontrollierte, die in Großbritannien registriert waren, aber es war nicht ganz klar, in welchen Branchen diese Unternehmen involviert waren. Der Ermittler gab auch Informationen über Reuss' Immobilienbesitz preis, einschließlich von Grundstücken in Thüringen. Zunächst waren vier Zeugen für das Verfahren vorgesehen, aber zwei wurden nach der ausführlichen Befragung des ersten Zeugen entlassen.

Die rechtlichen Verfahren finden statt, um Vorwürfe gegen neun Personen zu verfolgen, die als Teil einer Terrororganisation oder deren Unterstützer angesehen werden. Die Gruppe soll einen Putsch geplant haben, und Mitglieder sollen bereit gewesen sein, Opfer zu akzeptieren, um ihre Ziele zu erreichen. Das Anklageschrift legt nahe, dass diese Personen strukturelle Elemente für eine selbstgeformte Staatsoberkeit geschaffen haben, mit Reuss als Staatsoberhaupt dargestellt. Im Rahmen des Rechtswesens sind Angeklagte unschuldig angenommen, bis sie schuldig gesprochen werden.

Am Vortag hatte das Verfahren die persönlichen Umstände des angeblich hinterstehenden Meistergeistes, Reuss, betroffen, wobei Schwerpunkt auf seinen Unternehmensbeteiligungen, Internetauftritten, Mitgliedschaften in Clubs, Autobesitz, finanzieller Lage, Bankkonten und Wohnsitzen gelegt wurde.

Die Verteidigung hatte zuvor die Anklage des Staatsanwalts mehrfach zurückgewiesen. Reuss selbst hatte sich selbstreden lassen, obwohl es noch nicht klar ist, wann dies geschehen wird.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles